Erstes Gesetz gegen Gewalt an Frauen fertig

Der EU-Rat in Brüssel hat heute letztgültig dem ersten europäischen Gesetz gegen Gewalt an Frauen zugestimmt. Die neuen Regeln zielen darauf ab, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und ihre Opfer, insbesondere Frauen und Opfer häuslicher Gewalt, besser zu schützen.

Stalking und Mobbing im Internet, die Weitergabe von intimen oder manipulierten Bildern sowie die Aufstachelung zu Hass und Gewalt gegen Frauen werden damit erstmals ein EU-weiter Straftatbestand.

Staaten haben drei Jahre für Umsetzung

Die Richtlinie bringt Maßnahmen zur Verhinderung von Vergewaltigungen und einen besseren Zugang zur Justiz, Schutz und Prävention für die Betroffenen. Auch ein Verbot von Zwangsehen und weiblicher Genitalverstümmelung sind im Gesetz enthalten.

Die Regelung wurde von den Ministerinnen und Ministern für Beschäftigung und Soziales der Mitgliedsstaaten bei ihrem Ratstreffen abgesegnet. Nachdem das Parlament bereits zugestimmt hat, tritt sie nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben dann drei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Für Raab ein wichtiger Schritt

„Ich begrüße das erste umfassende Gesetz auf EU-Ebene gegen Gewalt an Frauen, das wichtige Mindeststandards zum Schutz von Frauen und zur Gewaltprävention enthält“, sagte Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP). Österreich sei beim Gewaltschutz in vielen Bereichen bereits heute Vorreiter. „Dass es nun auch europaweite einheitliche Regelungen geben soll, halte ich für sinnvoll und einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen“, so Raab.