Bayer muss sich nach Urteil mit Kirchenglocken abfinden

In Bayern hat ein Mann, der nahe einer katholischen Pfarrkirche lebt, eine Unterlassungsklage gegen Glockengeläut eingebracht – und verloren. Dem Einwohner einer Marktgemeinde im Landkreis Kelheim war im aktuellen Fall das viertelstündliche Zeitschlagen zwischen 6.00 und 22.00 Uhr viel zu laut gewesen.

Das Landgericht Regensburg wies die Unterlassungsklage in erster Instanz ab, der Kläger ging in Berufung und scheiterte nun auch vor dem Oberlandesgericht Nürnberg, wie das Gericht heute mitteilte.

Die Kirche ist schon länger da

Der Mann führte zu einer Klage aus, das Glockenläuten führe bei ihm zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Dagegen entschied das Gericht, die Geräusche des Zeitläutens überschritten nicht die Grenze der Zumutbarkeit.

Ein Sachverständiger habe die Geräusche gemessen, das Ergebnis war, dass vorgegebene Richtwerte eingehalten würden. Außerdem habe der Kläger gewusst, dass in der Nähe seiner Wohnung seit etwa 125 Jahren eine Pfarrkirche stehe.

Der OLG-Beschluss in dem Zivilverfahren vom 15. Februar ist rechtskräftig. Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg war der Mann bereits 2022 gescheitert, als er gegen das Läuten zum Gebet und zum Gottesdienst klagte.