Neuer Anlauf für Kennzeichenerfassung

Die Regierung startet einen neuen Anlauf für eine Kennzeichenerfassung bei Strafrechtsdelikten. Einen entsprechenden Bericht der „Kronen Zeitung“ bestätigte das Innenministerium gestern gegenüber der APA. Das Ministerium habe einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt.

„Im Kampf gegen Extremismus, Terrorismus, aber auch gegen Einbrecher helfen eine bessere Überwachung und strenge Kontrollen“, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).

Die Kennzeichenerfassung 2019 sah eine automatische Erfassung und Speicherung von Daten zur Identifizierung von Fahrzeugen und Fahrzeuglenkern vor. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sah darin allerdings einen gravierenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Geheimhaltungsinteressen gemäß Datenschutzgesetz sowie das Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens. Das Gesetz wurde aufgehoben.

Keine Speicherung von Daten

Das neue Gesetz sieht nun laut „Kronen Zeitung“ keine Speicherung der Daten mehr vor, sondern eine sofortige Auswertung. Die Kennzeichenerkennungsgeräte gleichen den Fahndungsdatenbestand automatisch mit vorbeifahrenden Fahrzeugen bzw. deren Kennzeichen ab.

Dadurch kann festgestellt werden, ob ein Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist oder sonstige Informationen über dieses Fahrzeug bestehen. Es wird aber nichts gespeichert.

Mehr Durchsuchungsbefugnisse für Polizei

Eine weitere Änderung solle der Polizei mehr Durchsuchungsbefugnisse geben. Derzeit kann die Sicherheitsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen für bestimmte Großveranstaltungen Durchsuchungsanordnungen erlassen.

Mit dem neuen Gesetz sollen Kontrollen etwa bei Drohungen mit Anschlägen auf touristische Sehenswürdigkeiten ausgeweitet werden können. Weiters sollen Rechtsanwälte, Notare oder Verteidiger in Strafsachen künftig Akteneinsicht bei den Landespolizeidirektionen auf digitalem Wege nehmen können, schrieb die „Kronen Zeitung“.