Ministerium erinnert an Parteiwerbungsverbot an Schulen

Das Bildungsministerium hat die Schulen in einem Rundschreiben an das Parteiwerbungsverbot an Schulen und die Regelungen zu Politikerbesuchen erinnert. Angesichts der diversen Urnengänge in diesem Jahr – neben dem EU-Parlament werden auch der Nationalrat und die Landtage in Vorarlberg und der Steiermark neu gewählt – habe es dazu vermehrt Anfragen aus den Schulen gegeben, hieß es aus dem Ressort zur APA.

So sei es den Schulen nicht immer klar, in welchem Rahmen Besuche von Politikerinnen und Politikern, die Verteilung von politischem Werbematerial oder die Schulraumüberlassung für politische Zwecke erlaubt sind. „Gerade im Superwahljahr müssen wir sicher sein können, dass Kinder und Jugendliche sachlich, objektiv und pluralistisch über Politik und Parteipolitik informiert werden“, betonte ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek in einer Stellungnahme.

Komplett verboten ist die Verteilung bzw. das Zurverfügungstellung von politischem Werbematerial wie Geschenken, Broschüren und Flyern auf dem gesamten Schulgelände – auch bei Vorliegen einer Zustimmung der Bildungsdirektion.

Politikerbesuche unter Auflagen

Komplizierter ist es mit Politikerbesuchen. Sie sollen nicht komplett untersagt sein – es sei „lebensfremd, die Schule als ‚politikfreien Raum‘ zu betrachten“. Politiker könnten in unterschiedlichen Settings als „außerschulische Experten“ einbezogen werden. Einzelauftritte von wahlwerbenden bzw. kandidierenden Personen sind dagegen verboten.

Den Schülerinnen und Schülern müsse immer die Möglichkeit eingeräumt werden, sich von politischen Meinungen und Haltungen distanzieren zu können und eine von Lehrkräften bzw. Politikern unterschiedliche Sicht- und Handlungsweise zu entwickeln. Festgelegt ist auch, dass ein Lehrer oder eine Lehrerin durchgehend anwesend ist.