Verschärfungen bei Familiennachzug ab kommender Woche

Die von der ÖVP angekündigten Verschärfungen beim Familiennachzug treten kommende Woche in Kraft. Per Erlass soll dann etwa die Zahl der DNA-Tests „massiv erhöht“ werden, kündigte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) heute in einer Pressekonferenz an – von derzeit ein auf ungefähr 50 Prozent. Die Tests müssen dann auch an Ort und Stelle in den zuständigen Botschaften durchgeführt und von den Antragstellern vorerst finanziell selbst getragen werden.

Eine Zustimmung des Koalitionspartners ist dabei nicht erforderlich, reiche dafür doch ein Erlass von Innen- und Außenministerium, die beide von der ÖVP geführt werden. Die Grünen kritisierten die angekündigten Maßnahmen bereits.

Betroffen sind vom Familiennachzug Ehepartner und -partnerinnen sowie minderjährige Kinder. Diese müssen künftig noch im Herkunftsland vom österreichischen Botschaftspersonal einen DNA-Test ablegen, sollten Zweifel an der Echtheit von Dokumenten vorliegen – was laut Innenministerium nicht selten der Fall sei. Erst mit einer positiven Wahrscheinlichkeitsprognose wird dann ein Visum erstellt. Nach der Einreise und einem Asylantrag in Österreich wird abermals geprüft.

Kritik von FPÖ, SPÖ und NEOS

Für die FPÖ ändert der Erlass wenig, sie spricht von „Symptombekämpfung“ und davon, dass weitere „Tausende Angehörige“ ins Land kommen würden. Die SPÖ warf Karner vor, „Nebelgranaten zu zünden, anstatt die tatsächlichen Schwierigkeiten beim Familiennachzug anzupacken“. Scharfe Kritik äußerte auch NEOS-Asylsprecherin Stephanie Krisper: „Innenminister Karner ist konsequent inkonsequent und präsentiert alte Hüte als vermeintlich neue Allheilmittel.“ Sie forderte Karner auf, an der Umsetzung des EU-Asylpakets zu arbeiten.

UNHCR: Verfahren schon jetzt kompliziert

Kritik an dem Vorhaben kam auch vom UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR). „Die Verfahren sind jetzt schon wirklich kompliziert und langwierig“, sagte der Leiter von UNHCR in Österreich, Christoph Pinter, gegenüber der ZIB1. Zudem solle man nicht unterschätzen, welche hohen Kosten mit den DNA-Tests verbunden seien.

„Vorarlberg Kodex“ vorerst ohne Sanktionen

Das Land Vorarlberg führt ab 1. Juni 2024 eine Kodexvereinbarung für Asylwerberinnen und Asylwerber ein. Diese sollen sich per Unterschrift zur Teilnahme an Deutsch- und Wertekursen sowie zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichten. In den nächsten Monaten drohen vorerst keine Sanktionen.

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