UNO kritisiert Umgang mit Asylsuchenden

Ein UNO-Gutachten beanstandet den Umgang Österreichs mit Asylsuchenden, die Opfer von Folter sind oder ein psychisches Leiden haben. Die Inhaftierung von Personen mit psychischen Problemen in Sicherheitszellen in Abschiebungseinrichtungen müsse unverzüglich aufhören, verlangte der UNO-Ausschuss gegen Folter (CAT) in seinem turnusmäßigen Bericht gestern in Genf, wie Kathpress berichtet.

Österreich müsse dafür sorgen, dass schutzbedürftige Asylsuchende wie Opfer von Folter, Menschenhandel und geschlechtsspezifischer Gewalt bevorzugt zu einem Asylverfahren kämen und medizinisch betreut würden. Besorgt äußerte sich der Bericht über schlechte Bedingungen in Abschiebungsanstalten, besonders über mangelnde Gesundheitsfürsorge.

Weiter kritisierten die UNO-Fachleute, dass nach österreichischem Recht Personen mit psychosozialen oder geistigen Behinderungen inhaftiert oder medizinisch zwangsbehandelt werden können. Das schließe Einzelhaft, Isolationshaft, physische und chemische Ruhigstellung in gerichtsmedizinischen Einrichtungen ein, selbst für Kinder. Die Regierung solle die betreffenden Gesetze dringend überprüfen.