FAQ

Verfügbarkeit von Video- und Audioelementen auf ORF.at

Es kann vorkommen, dass bestimmte Medienelemente auf ORF.at nicht mehr verfügbar sind. Das hat gesetzliche Gründe.

Wie lange ein Beitrag im Netz bereitgestellt werden darf, regelt das ORF-Gesetz in Paragraf 4e.

Einzelne Nachrichtenbeiträge etwa auf news.ORF.at, oesterreich.ORF.at, sport.ORF.at etc. – im ORF-Gesetz als Überblicksberichterstattung definiert – dürfen ab Veröffentlichung maximal 14 Tage bereitgestellt werden.

Nachrichtensendungen und Beiträge daraus in den Abrufdiensten (TVthek bzw. ORF ON, ORF Sound) darf der ORF maximal 30 Tage zur Verfügung stellen. Für andere Inhaltsarten gelten teilweise längere Bereitstellungsdauern: sechs Monate für Eigen-, Auftrags- und Koproduktionen des ORF, unbefristet etwa für Dokumentationen und Archive mit zeit- und kulturhistorischen Inhalten.

Sendungsbegleitende Inhalte, also „Informationen zur unterstützenden Erläuterung und Vertiefung der Sendungsinhalte“, dürfen bis zu 30 Tage nach Ende der Sendung bzw. der letzten Folge einer Sendungsreihe bereitgestellt werden. Darunter fallen beispielsweise Podcasts und Videos mit der Langversion eines Experteninterviews, dessen geschnittene Fassung ausgestrahlt wurde. Diese Frist verlängert sich, falls die begleitete Sendung länger in einem Abrufdienst angeboten wird.

Weiters können auch Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern und -verwertern sowie redaktionelle und technische Überlegungen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Inhalten auf den Websites des ORF haben.