Umweltministerin Elisabeth Köstinger
APA/Herbert Neubauer
Umweltschutz

Vorwürfe gegen Köstinger in Sachen UVP

Die Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung sorgen weiter für Aufregung. Laut der Tageszeitung „Standard“ gibt es nun Hinweise, dass das Umweltministerium eingebunden war. Opposition und NGOs kritisieren Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) nun schwer. Laut Gutachten widerspricht die UVP „neu“ auch dem Datenschutz.

Der Abänderungsantrag wurde im vergangenen Umweltausschuss von den Abgeordneten Walter Rauch (FPÖ) und Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) eingebracht. Demnach müssen NGOs, um an einer UVP teilnahmeberechtigt zu sein, künftig über zumindest 100 Mitglieder verfügen und deren Daten auch noch offenlegen.

Das Umweltministerium wollte sich an der Diskussion über den Antrag nicht beteiligen, da die Änderungen auf die Initiative der Abgeordneten zurückgehe.

„Standard“: Könnte dort verfasst worden sein

Der „Standard“ berichtete nun aber, dass dem Antrag nicht nur eine Diskussion im Ministerium vorausgegangen, sondern dieser auch im Ministerium gelandet ist. „Hinweise deuten darauf hin, dass er auch dort verfasst worden sein könnte“, heißt es in dem Artikel. Aus einer PDF-Datei gehe hervor, „dass eine Ministeriumsmitarbeiterin Autorin des Antrags war“.

Daniel Kosak, Sprecher von Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), wies das gegenüber der APA zurück. „Selbstverständlich“ habe man im Umweltministerium vom Antrag der beiden Abgeordneten gewusst. Es sei „üblich, dass Anträge vor Einbringung zur formalen Überprüfung an das Ressort übermittelt werden“. „Eine Mitarbeiterin hat den Text dann in den Legistikmodus gebracht, daher scheint sie als Erstellerin des Dokuments auf. Klar ist: Der Antrag wurde von den beiden Abgeordneten Schmuckenschlager und Rauch eingebracht“, betonte Kosak.

Greenpeace sieht Zustimmung der Ministerin

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisiert Köstinger schwer. Bisher habe Köstinger jegliche Verantwortung für die „demokratiefeindliche, rechtswidrige und gegen den Datenschutz verstoßende Regelung von sich gewiesen“, so die Umweltschutzorganisation in einer Aussendung von Dienstag. Offenbar habe jedoch eine Mitarbeiterin des Ministeriums das Dokument verfasst.

Das zeige, dass der Gesetzesvorschlag mit Zustimmung der Umweltministerin eingebracht wurde, so Greenpeace weiter. Damit trage die Ministerin die politische Verantwortung. Greenpeace werde daher an einem Gesprächstermin mit den Umweltsprechern von ÖVP und FPÖ am Mittwoch nicht teilnehmen, diese seien „die falsche Adresse“, heißt es in der Aussendung weiter.

SPÖ: Unseriös und unprofessionell

SPÖ-Umweltsprecher Klaus Feichtinger kritisierte Köstinger am Dienstag mit Verweis auf den „Standard“-Bericht in einer Aussendung für ihren „unseriösen und unprofessionellen Umgang mit dem Parlament“. Nach dem Bericht im „Standard“ müsse man es als erwiesen ansehen, dass die Ministerin die Abänderungen selbst bestellt habe. Im Umweltausschuss des Nationalrats am Donnerstag vorletzte Woche habe sie die Verantwortung dafür von sich gewiesen, so Feichtinger weiter.

Die von Schwarz-Blau gewünschte Abänderung des UVP-Gesetzes werde von der SPÖ als Generalangriff auf die Umweltorganisationen gewertet. „Die Regierung versucht damit, die zivilgesellschaftliche Beteiligung auszuschalten“, sagte der SPÖ-Umweltsprecher.

„Bis jetzt hat die Umweltministerin freilich so getan, als hätte sie mit dem Vorhaben nichts zu tun. Im Umweltausschuss hat sie den Abgeordneten erzählt, dass der überfallsartige Abänderungsantrag die alleinige Initiative von ÖVP- und FPÖ-Abgeordneten gewesen wäre“, so Feichtinger. Er forderte von den Regierungsparteien, dass sie die UVP-Novelle an den Umweltausschuss rückverweisen und eine Ausschussbegutachtung umsetzen.

NEOS: Lassen uns nicht pflanzen

NEOS kritisierte am Dienstag erneut die Regierung schwer. Die Regierung glaube offenbar allen Ernstes, sie könne das Wort „Nachhaltigkeit“ in die Staatszielbestimmung schreiben, gleichzeitig aber Umwelt-NGOs einschränken, und wir würden das nicht merken, so NEOS-Umweltsprecher Michael Bernhard in einer Aussendung.

„Wir lassen uns nicht pflanzen“, heißt es weiter. Eine Staatszielbestimmung nachhaltiger Wirtschaftsstandort habe nur dann Sinn, wenn man sich auch in der Praxis zur Nachhaltigkeit bekenne. Davon merke man allerdings wenig. „Die Regierung will ein höchst problematisches und von Expertinnen und Experten stark kritisiertes Gesetz zu Umweltverträglichkeitsprüfungen beschließen und verweigert auch noch jedes Gespräch mit der Opposition dazu“, so Bernhard. Wegen der Änderungen bei der UVP hatte NEOS seine Zustimmung zum Staatsziel Wirtschaft der Regierung auf Eis gelegt – mehr dazu in Der Wackelkandidat der Regierung.

Verfassungsjurist: Europarechtswidrig

Die von der Regierung beschlossenen Auflagen für NGOs bei der Teilnahme an der UVP sind laut einem Gutachten des Verfassungsjuristen Daniel Ennöckl von der Universität Wien europarechtswidrig. Die vorgesehene Offenlegung der Mitglieder widerspreche dem europäischen Datenschutzrecht, hieß es in einer Aussendung des Auftraggebers Ökobüro.

Artikel 9 Absatz 1 der europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO untersage die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen politische Meinungen hervorgehen. „Solch ‚politische Meinungen‘ lassen sich etwa durch Mitgliedschaften in Parteien, aber auch in Umweltschutzorganisationen herleiten. Eine Ausnahme gegen den Willen der Betroffenen gibt es nur bei ‚erheblichem öffentlichem Interesse‘“, sagte Ennöckl. Das geschehe etwa bei der Bekämpfung von Seuchen oder der Hilfeleistung im Katastrophenfall. „Diesen Anforderungen entspricht die geplante Neuregelung jedenfalls nicht, und daher ist sie auch nicht mit der europäischen Datenschutzvereinbarung vereinbar“, so Ennöckl.

Ökobüro: Auch Beschränkung rechtswidrig

In einem zweiten Gutachten argumentierte Ökobüro, dass auch die Regelung, dass nur Umweltschutzorganisationen mit mehr als 100 Mitgliedern an UVP-Verfahren teilnehmen dürfen, „auf jeden Fall gegen Europa- und Völkerrecht verstößt“. „Der Europäische Gerichtshof EuGH hat schon 2009 in einem schwedischen Verfahren eine Mindestmitgliederzahl von Umweltschutzorganisationen ausgeschlossen, wenn diese den Zielen der europäischen UVP-Richtlinie zuwiderläuft“, erklärte Umweltjurist Gregor Schamschula, Leiter Bürgerbeteiligung und Recht bei Ökobüro. „Doch genau das würde mit so einer Beschränkung geschehen, denn die Richtlinie sieht für Umweltschutzorganisationen einen weiten Zugang zu den Gerichten vor.“

Schon bisher gingen durchschnittlich nur zweimal pro Jahr Umweltschutzorganisationen in Österreich gegen UVP-Bescheide vor. Würde der Zugang zu den UVP-Verfahren weiter eingeschränkt werden, „kann man wohl kaum mehr von so einem weiten Zugang sprechen. Es wäre besser, diesen Abänderungsantrag zurückzuziehen, bevor er im Nationalratsplenum beschlossen wird. Aufgrund des bereits vorliegenden EuGH-Entscheids wäre eine rasche Aufhebung durch den Europäischen Gerichtshof ohnehin sehr wahrscheinlich“, prognostizierte Schamschula.

WWF sieht sich bestätigt

Die großen Umwelt-NGOs sehen sich bestätigt. „Der UVP-Angriff der Bundesregierung führt zu einem Datenschutz-Fiasko der Sonderklasse. Das geplante Vorgehen ist mehrfach rechtswidrig und muss daher sofort gestoppt werden“, forderte WWF-Geschäftsführerin Andrea Johanides.

Der Abbau von Beteiligungsrechten sei nicht nur demokratiefeindlich, sondern „ermöglicht auch mehr Naturzerstörung und Umweltverschmutzung“. Zudem drohe eine massive Rechtsunsicherheit für die Wirtschaft, wenn anerkannte Umweltorganisationen rechtswidrig ausgeschlossen werden.

Greenpeace fühlt sich an Russland erinnert

Auch Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit übte Kritik an dem Beschluss: „Solche Praktiken kennen wir aus Ländern wie Ungarn und Russland: Dort werden schwarze Listen mit Namen und Anschrift von engagierten Bürgerinnen und Bürgern angelegt und diese damit eingeschüchtert. Gegen eine solche Bespitzelung unserer Mitglieder werden wir uns mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen. Ministerin (Elisabeth, Anm.) Köstinger verantwortet mit der neuen Regelung eine jahrzehntelange Rechtsunsicherheit für Umweltverfahren bei großen Bauvorhaben.“

„Umweltschutzorganisationen bringen sich seit Jahrzehnten konstruktiv in UVP-Verfahren ein und unterliegen jetzt schon klaren Auflagen für ihre Anerkennung, was etwa Gemeinnützigkeit oder den Einsatz für Umweltschutzanliegen betrifft“, sagte auch Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von Global 2000. Die „kurzfristig und kurzsichtig“ geplante Offenlegung der Namen und Adressen der Mitglieder von Umwelt-NGOs wären „ein klarer Einschüchterungsversuch“ gegen engagierte Bürger. Auch die SPÖ sieht sich bestätigt. „Die SPÖ hat sich von Anfang an auf die Seite der NGOs gestellt und kritisiert, dass die Offenlegung ihrer Mitglieder dem europäischen Datenschutz widerspricht“, so Feichtinger in einer Aussendung.