Wahlkampfkosten: SPÖ fordert deutlich höhere Strafen

Die SPÖ will in einer der nächsten Nationalratssitzungen die Strafen für Überschreitungen des Wahlkampfkostenlimits deutlich erhöhen. Die Partei hat dafür einen Entwurf für eine Novellierung des Parteiengesetzes vorgelegt, über den sie mit den beiden anderen Oppositionsparteien noch Gespräche führen will.

Überschreitungsgrenze soll gesenkt werden

Wie Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda gestern der APA erklärte, sind die vorgesehenen Geldbußen nicht abschreckend genug und sollen deshalb deutlich erhöht werden. Laut dem der APA vorliegenden Antragsentwurf soll die erste Überschreitungsgrenze von derzeit 25 auf zehn Prozent gesenkt werden. Für Überschreitungen bis dahin soll es künftig eine Geldstrafe von 15 Prozent des überschreitenden Betrages geben. Bei einer Überschreitung von bis zu 25 Prozent soll die Strafe 25 Prozent betragen. Sollte auch dieses Limit überschritten werden, soll die Strafe 200 Prozent ausmachen.

An der Grenze von derzeit sieben Mio. Euro will die SPÖ nicht rütteln. Drozda meinte, dass diese Limit „vernünftig“ sei und außerdem ohnehin valorisiert werde, deshalb werde es schon bei der nächsten Wahl bei rund 7,4 Mio. Euro liegen. In Kraft treten soll die Novelle des Parteiengesetzes nach den Vorstellungen der SPÖ spätestens mit 1. März 2019, damit die neuen Bestimmungen schon bei der Europawahl im Mai 2019 gelten.

FPÖ: Geld nicht „verheizt“

Die Regierungsparteien hatten im letzten Wahlkampf das Limit von sieben Millionen Euro deutlich überschritten. Die FPÖ regte gestern an, die „unvernünftige“ Obergrenze gleich neu zu regeln. Das Geld sei zudem nicht „verheizt“ worden, sondern fließe in einen wirtschaftlichen Kreislauf.

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