Ukrainische Matrosen: Moskau weist EGMR-Frist zurück

Das russische Justizministerium hat die Fristsetzung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall der festgesetzten ukrainischen Matrosen zurückgewiesen. Man werde Straßburg „zeitlich angemessen“ antworten, wenn das Ministerium alle notwendigen Informationen von den russischen Sicherheitsbehörden erhalten habe, teilte das Justizministerium laut Agentur Interfax gestern mit.

Die russische Küstenwache hatte am Sonntag Boote der ukrainischen Marine gewaltsam an der Durchfahrt in der Meerenge von Kertsch gehindert. Die Boote samt Besatzung wurden festgesetzt. Gegen die 24 Matrosen war in den vergangenen Tagen Untersuchungshaft angeordnet worden. Laut russischen Medienberichten sind sie mittlerweile in ein Gefängnis nach Moskau verlegt worden.

Die russischen Behörden müssten bis Montag unter anderem erklären, ob Besatzungsmitglieder der ukrainischen Schiffe verletzt seien und welche medizinische Versorgung sie erhalten hätten, hatte das Straßburger Gericht gefordert. Die Ukraine hatte in dem Fall den Gerichtshof angerufen und vorläufige Maßnahmen beantragt, wie das Gericht mitteilte. So fordere Kiew unter anderem, dass die Matrosen notfallmedizinisch versorgt werden und als Kriegsgefangene möglichst schnell in ihr Heimatland zurückkehren können.

Kiew verbietet Einreise russischer Männer

Nach der Einführung des Kriegsrechts hat die Ukraine auch die Einreisebedingungen für Russen erneut verschärft. Männern aus dem Nachbarland im Alter zwischen 16 und 60 Jahren werde nun generell die Einreise verweigert, sagte Grenzschutzchef Pjotr Zigikal heute örtlichen Medienberichten zufolge.

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