Keine Schlupflöcher bei Rauchverbotsregelung

Seit Mitternacht gilt in der heimischen Gastronomie das Rauchverbot – und das ohne Ausnahmen. Findige Wirte und Wirtinnen hatten gehofft, die eine oder andere Lücke im Gesetz zu finden, um das Rauchen dennoch erlauben zu können. Doch anders als in anderen Ländern gibt es praktisch keine Schlupflöcher: Auch geschlossene Gesellschaften und Vereinslösungen können das Gesetz nicht aushebeln.

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