EuGH: Ausländischer Strafzettel kaum abzulehnen

Die Vollstreckung eines ausländischen Strafzettels innerhalb der EU kann nur in sehr engen Grenzen verweigert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hob in einem heute verkündeten Urteil hervor, dass Ablehnungsgründe für einen wirksamen Mechanismus bei der Anerkennung von Geldstrafen oder Geldbußen „eng“ auszulegen seien.

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