Menschen mit Schutzmasken auf den Straßen von Wien.
Reuters/Lisi Niesner
Coronavirus

Neue Lockerung benötigte Klarstellung

Seit 1. Mai gilt hierzulande ein „gelockerter“ Alltag mit Schutzmasken und Mindestabstand von einem Meter. Mit einer Verordnung hatte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grünen) bisherige Einschränkungen wegen des Coronavirus quasi beseitigt. Allerdings habe die Lockerungsverordnung für Verwirrung im Tourismus und in der Gastronomie gesorgt – eine Klarstellung folgte umgehend.

Grund für die Irritation war, dass mit der neuen Verordnung zwar die bisherigen Coronavirus-Ausgangsbeschränkungen außer Kraft getreten sind, aber zugleich Betretungsverbote für die Beherbergung und Gastronomie mit dem Verordnungsablaufdatum 30. Juni festgelegt wurden. Unternehmer und Unternehmerinnen hätten sich um die für Mai angekündigte Öffnung gesorgt, hieß aus der Tiroler ÖVP und dem ÖVP-geführten Tourismusministerium.

„Es gibt keinen Grund für Aufregung“, so Gesundheitsminister Anschober Freitagnachmittag. Es sei „alles recht klar und einfach zu verstehen“. Mit der Lockerungsverordnung, die in der Nacht auf Freitag verlautbart wurde, seien „jetzt einmal die Verkehrsbeschränkungen aufgehoben“ – und „die Öffnung der Gastronomie wird am 15. Mai erfolgen, am 29. Mai werden die Beherbergungsbetriebe für touristische Zwecke wieder geöffnet. Entsprechende Verordnungen, die diese weiteren Schritte regeln, folgen.“

Ministerium: An neuer Novelle wird gearbeitet

Schon zuvor hatte das Gesundheitsministerium erläutert, dass der Regierungsfahrplan für weitere Öffnungen im Mai nach wie vor aufrecht sei – auch wenn laut Lockerungsverordnung die Betretungsverbote für Beherbergungsbetriebe, Gaststätten oder Freizeit- und Kultureinrichtungen (wie Bäder, Museen, Tiergärten etc.) noch acht Wochen gelten. Aber: Schon seit vergangener Woche werde an einer Novelle zu dieser Verordnung gearbeitet. Weitere Öffnungen seien freilich von der epidemiologischen Entwicklung abhängig, hieß es.

Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Elisabeth Köstinger.
APA/Helmut Fohringer
Tourismusministerin Köstinger stellte am Freitagvormittag klar, dass Hotels und Lokale in wenigen Wochen öffnen werden

Laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ist es fix: „Die Öffnung der Gastronomiebetriebe wird wie vorgesehen am 15. Mai erfolgen. Die Öffnung von Beherbergungsbetrieben und Freizeitanlagen sowie Seilbahnen wird mit 29. Mai folgen“, hatte sie Freitagvormittag via Aussendung klargestellt. Denn bei Hoteliers und Gastronomen habe Anschobers Verordnung für „Verwirrung“ gesorgt und Angst geschürt, dass die Öffnung auf Ende Juni verschoben wird, wurde in ihrem Ministerium erklärt.

Neben Gastronomiebetrieben dürfen ab 15. Mai auch Outdoorbereiche der Tiergärten wieder öffnen. „Die entsprechenden Verordnungen werden vom Gesundheitsministerium erlassen“, wurde in der Aussendung angekündigt.

ÖVP-Mandatar mit scharfer Kritik an Anschober

Kräftigere Worte fand der Tiroler ÖVP-Wirtschaftsflügel. „Was gilt nun Herr Anschober? Ihre in letzter Sekunde kurz vor Mitternacht hingeworfene Verordnung, in der Sie Österreich bis 30. Juni zusperren oder die Ankündigungen der Bundesminister, Österreich Stück für Stück in den nächsten Wochen zu öffnen?“, richtete der Tiroler Wirtschaftsbund-Chef und ÖVP-Abgeordnete Franz Hörl dem Gesundheitsminister aus.

„Die Verordnung verhindert und verunmöglicht jede Planbarkeit eines Unternehmers und nimmt Vertrauen“, so Hörl, auch Obmann des Fachverbandes der Seilbahnen der Wirtschaftskammer. Man erkenne, dass Anschober die „Nöte der Unternehmer fremd sind“. Seit Veröffentlichung der Verordnung habe er jedenfalls bereits zahlreiche verärgerte Rückmeldungen von Unternehmern erhalten, meinte der ÖVP-Mandatar.

FPÖ: Es fehlt an Planbarkeit

Die Opposition griff das Verordnungsablaufdatum umgehend auf. „ÖVP und Grüne haben die Unternehmer wieder einmal vorsätzlich hinters Licht geführt“, befand Klubobmann Herbert Kickl in einer Aussendung, und verlangte „Klarheit, Rechtssicherheit und Planbarkeit“ auch für die Wirte. „Jetzt hängen die Gastronomen erst recht wieder in der Luft und wissen zum Beispiel nicht, ab wann sie wieder Personal einstellen sollen“, so Kickl.

Geschlossener Heuriger in Grinzing, Wien.
AP/Ronald Zak
Seit Mitte März steht die Gastronomie still

Rechtssicherheit mahnte NEOS-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn ein. Wie die Sache jetzt liege, müssten „die Gastronomen und Hoteliers Köstinger und Co. also einfach glauben, dass die Lokale ab 15. und die Hotels ab 29. Mai wieder aufsperren dürfen – rechtlich darauf vertrauen können sie nicht“. Die Ministerin habe „einmal mehr nur schöne Worte gesprochen, denen aber keine Taten folgen lassen. Jetzt haben die Unternehmerinnen und Unternehmer wieder keine Rechtssicherheit, wieder keine Planungssicherheit“, sagte Schellhorn.