Deutsches Urteil: VW täuschte Dieselfahrer „arglistig“

Käuferinnen und Käufer manipulierter Diesel-Pkw haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Sie könnten ihr Fahrzeug zurückgeben und von Volkswagen (VW) den Kaufpreis teilweise zurückverlangen, urteilte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gestern in Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Das Vorgehen von VW sei „arglistig“ gewesen. Auch für Österreicher ist damit der Weg geebnet, in Deutschland gegen VW vor Gericht zu ziehen.

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