Für den Bäderbesuch gelten in diesem Sommer grundsätzlich jene Vorsichtsmaßnahmen, die auch im Alltag zu beachten sind. Sprich: Maßnahmen wie Abstandhalten, Niesetikette und Handhygiene. Dazu kommen aber zahlreiche Sonderregeln. So gibt es etwa eine maximale Anzahl an Gästen, die sich gleichzeitig im Bad aufhalten dürfen. In Freibädern gelten zehn Quadratmeter Liegefläche pro Person als Bemessungsgrundlage. In Hallenbädern sind es zehn Quadratmeter für Liegefläche und Ruhebereiche. Im Wasser müssen einer Person sechs Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Bei schönem Wetter rechnen die Bäder auch heuer mit erheblichem Andrang – gerade auch wegen der Unsicherheit in der Urlaubsplanung. Gleichzeitig sind viel weniger Personen in den Bädern erlaubt. Damit Gästen nicht der Einlass in ein volles Bad verwehrt wird, kündigten zahlreiche Bäder einen Onlinevorverkauf an. Für die Wiener Bäder wurde beispielsweise ein eigenes Portal eingerichtet, das auch anzeigen soll, wenn ein Bad voll ist. Es soll aber auch Kontingente an den Kassen geben.
Abstand in Becken und Wiese
Für die Gäste gelten in den Freibädern folgende Regeln: Indoor und outdoor muss ein Abstand von einem Meter eingehalten werden. Das gilt auch für Umkleidekabinen, Duschen, Rutschen, Becken und Liegewiesen. Ausgenommen sind Personen, die in einem Haushalt wohnen. Grundsätzlich ist überall, wo es zu Warteschlangen kommt, auf genügend Abstand zu achten. In Innenbereichen wie Eingangsräumen, Buffets, Kabinen und Sanitäranlagen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Keine Maske braucht es in Feuchträumen wie Duschen und den Becken. Kinder und all jene Personen, denen das Tragen der Maske nicht zugemutet werden kann, sind ausgenommen. Mehrere Bäder kündigten aufgrund der Einschränkung übrigens an, ihre Preise zu reduzieren. In vielen Bädern gibt es auch keine Monats- und Saisonkarten. Schwimmkurse können stattfinden.
Kein Beckenrandsitzen in Wien
Zusätzliche Regeln hat die Stadt Wien erlassen. So ist in den Wiener Bädern das Verweilen am Beckenrand nicht mehr erlaubt. In Schwimmbecken selbst ist ein Mindestabstand von ein bis zwei Metern, in Naturgewässern von drei bis vier Metern einzuhalten.
Zudem brauchen Kinder unter zehn Jahren einen aufsichtspflichtigen Erwachsenen, wenn sie ins Bad gehen. Insgesamt werden die 17 Wiener Sommerbäder 40.000 Gäste gleichzeitig aufnehmen können – das entspricht etwa einem Drittel der Gesamtkapazität. Neu geregelt wurden die Tarife – mehr dazu in wien.ORF.at.
Auch die Kärntner See- und Freibäder dürfen öffnen, für den Badebetrieb gibt es allerdings strenge Auflagen. Die Bäderbetreiber hoffen, dass der Sommer Badewetter bringt und sie so mit einem blauen Auge davonkommen – mehr dazu in kaernten.ORF.at.
Kühles Wetter zum Auftakt
Einen Strich durch die Rechnung machen könnte Badewütigen unterdessen das Wetter. In ganz Österreich wechseln sich ab Freitag Sonne, Wolken und Schauer ab. Auch einzelne Gewitter gehen nieder. Das Wochenende dürfte kühl und wechselhaft werden. Erst am Pfingstmontag wird es wieder etwas wärmer – es bleibt aber vielerorts unbeständig – mehr dazu in wetter.ORF.at.
Thermen: Sauna ohne Aufguss
Angesichts dieser Prognosen zieht es so manchen vielleicht in die Therme, denn viele von ihnen öffnen ebenfalls am Freitag. Die bereits genannten Regeln gelten auch hier. Besondere Einschränkungen gibt es freilich auch bei Saunaanlagen. Diese können nur alleine oder mit im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen verwendet werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist möglich, falls pro Nutzer eine Fläche von zumindest zehn Quadratmetern zur Verfügung steht.
Aufgüsse sind nicht erlaubt, die Saunabereiche sollen zudem häufiger gereinigt werden. Manche Thermen – darunter die Therme Wien – lassen die Saunen daher gleich ganz geschlossen. Auch in Whirlpools dürfen weniger Menschen Platz nehmen.
Fitnesscenter öffnen – vage Regeln
Ebenfalls öffnen dürfen die Fitnesscenter. Die Voraussetzung ist, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird. Dieser Abstand kann ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden. Die Betreiberinnen und Betreiber von Fitnessstudios zeigten sich gegenüber wien.ORF.at am Mittwoch mit diesen vagen Regeln aus der Lockerungsverordnung unzufrieden: Die Branche in Wien ortete am Mittwoch Chaos, die Betreiber wüssten immer noch nicht, was zu tun sei.

Laut Martin Becker, Sprecher der Fitnessbetriebe in der Wirtschaftskammer Wien, gibt es etwa offene Fragen zum Abstand und der Anordnung von Fitnessgeräten oder zur Frage, welche Bereiche des Studios desinfiziert werden müssen. Klarheit gibt es immerhin in der Frage der Maske: Diese muss im Eingangsbereich und der Umkleide, nicht aber während des Sports getragen werden.
Bereits im Vorfeld hatte unter den Betreibern für erheblichen Unmut gesorgt, dass die Verordnung erst zwei Tage vor der erlaubten Öffnung veröffentlicht wurde. Viele Fitnesscenterbetreiber hätten deswegen ihre Studios auf gut Glück vorbereiten müssen – mehr dazu in wien.ORF.at. Das Gesundheitsministerium spricht von Grundregeln. Die konkrete Ausgestaltung müsse vom Betreiber selbst umgesetzt werden.
Kinos, Vergnügungsparks und Casinos dürfen öffnen
Auch in anderen Freizeitbereichen kommt es zu Lockerungen. Überraschend wurde mit der Verordnung von Mittwoch auch die Öffnung von Kinos erlaubt. Filmvorführungen sind ab dem 29. Mai bei Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsbeschränkungen möglich. Zum Start sind bis zu 100 Zuschauer denkbar. Dabei ist wesentlich, dass zwischen den Plätzen der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird. Bis vor Kurzem hatte es noch geheißen, Kinos sollten mit dem nächsten Lockerungsschritt im Juli ihre Pforten wieder öffnen dürfen.
Freizeiteinrichtungen wie Schaustellerbetriebe, Freizeitparks und Vergnügungsparks öffnen ebenso. Auch im Prater geht der Betrieb wieder los. Sicherheitsmaßnahmen wie Desinfektion, Abstandsmarkierungen und eine Sitzplatzzuteilung treten in Kraft – mehr dazu in wien.ORF.at. Ebenfalls ihre Pforten öffnen Indoorspielplätze und Paintballanlagen.
Auch Casinos, Wettbüros, Automatenbetriebe und Spielhallen und sperren wieder auf, detto Museumsbahnen, Schaubergwerke und Ausflugsschiffe. Auch die Seil- und Zahnradbahnen dürfen wieder in Betrieb gehen. Diese werden als Massenverkehrsmittel gewertet, weswegen der Mindestabstand von einem Meter unterschritten werden darf – mehr dazu in salzburg.ORF.at. Zusätzlich dazu können wieder Schulungen und Bildungsveranstaltungen für maximal 100 Personen stattfinden.