Eine gruppe Touristen am Flughafen.
APA/AFP/Jaime Reina
Coronavirus

Neue Einreiseregeln verzögern sich

Eigentlich hätten am Freitag neue Regeln für Einschränkungen bei Einreisen aus Coronavirus-Risikogebieten in Kraft treten sollen. Doch die dazu notwendige Verordnung verzögert sich, teilte das Gesundheitsministerium von Rudolf Anschober (Grüne) am Donnerstagnachmittag der APA mit. Grund dafür sei die „eingehende rechtliche Prüfung“.

„Ziel ist es, eine ausgewogene Regelung zu finden, die sowohl der Pandemiebekämpfung dient, als auch allen verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspricht“, hieß es in einer schriftlichen Mitteilung des Ministeriums. Der Verordnungstext werde daher zunächst eingehend auf Rechtsgültigkeit geprüft, hieß es. Es war zunächst unklar, wann die Verordnung veröffentlicht wird bzw. in Kraft tritt.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte am Mittwoch mehrere Bestimmungen zur Coronavirus-Bekämpfung für gesetzeswidrig erklärt, insbesondere wesentliche Teile der Verordnung über die Ausgangsverbote und jene über die teilweise Geschäftsöffnung ab 14. April. In den letzten Monaten waren Verordnungen weiters immer wieder sehr knapp vor ihrem geplanten Inkrafttreten veröffentlicht worden.

Test oder Quarantäne

Derzeit ist für die Einreise aus Risikogebieten die aktuelle Fassung der Verordnung vom 15. Juni in Kraft. Laut dieser dürfen Personen aus Risikogebieten nur dann einreisen, wenn sie entweder einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als vier Tage ist, oder sich in 14-tägige Heimquarantäne begeben. Mit einem negativen PCR-Test kann die Quarantänezeit auch vorzeitig beendet werden.

Nach einem deutlichen Anstieg der Infektionen in Österreich in den vergangenen Wochen, für die die Regierung zu einem wesentlichen Teil aus Risikogebieten auf dem Westbalkan einreisende Personen verantwortlich macht, will das Ministerium die Einreisebestimmungen nun deutlich verschärfen.

Wahlmöglichkeit soll fallen

Am Dienstag wurde von der Bundesregierung verkündet, dass die Einreise aus Risikogebieten in Zukunft ausschließlich mit negativem PCR-Test möglich sein soll, die zudem von „zertifizierten Labors“ stammen sollen. Nach den am Mittwoch der APA mitgeteilten Plänen des Gesundheitsministeriums heißt das, dass es die Wahlmöglichkeit „Test oder Quarantäne“ in Zukunft nicht mehr geben soll.

Österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie in Österreich wohnhafte Personen sollen aber die Möglichkeit bekommen, den Test innerhalb von 48 Stunden nach Einreise nachzuliefern. Eine 14-tägige Quarantäne soll laut den Plänen für alle Einreisenden aus Risikogebieten zur Pflicht werden, auch bei Vorlage eines negativen Tests. Ein vorzeitiges „Freitesten“ soll dann nur mehr für „Schlüsselpersonal“ möglich sein.

Wer unter diesen Begriff fällt, sollte in der Verordnung geregelt werden. Darin sollen auch die Risikogebiete definiert werden, für die die Verschärfung gilt. Geplant ist auch eine verstärkte Quarantäneüberwachung, darüber hinaus sollen alle Grenzkontrollen gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden durchgeführt werden.

Neue Maskenpflicht tritt in Kraft

Pünktlich veröffentlicht wurde hingegen die Verordnung zur Rückkehr der Maskenpflicht. Ab Mitternacht gilt diese wieder in umfassender Form. Ab Freitag muss der Nasen-Mund-Schutz nicht nur in Apotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden, sondern auch im gesamten Lebensmittelhandel, in Tankstellenshops, in Bank- und Postfilialen sowie beim Besuch in Gesundheitseinrichtungen.

Kritik an den knappen Veröffentlichungen übte am Donnerstag NEOS. Die Fraktion verwies auf das jüngste VfGH-Urteil und forderte, „dass bei derart einschneidenden Verordnungen“ in Zukunft eine Begutachtung geben soll, „damit legistische Fehler beseitigt werden können, bevor die Verordnung in Kraft tritt“.