EuGH-Urteil: Keine Überholspur für Onlinevideos

Videostreaming, ohne auf das Datenvolumen achten zu müssen – derartige Angebote der Handyanbieter klingen oft verlockend. Werden dabei bestimmte Services anderen vorgezogen, ist aber die Netzneutralität gefährdet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied nun, dass solche Tarife gegen die Regeln der EU verstoßen. Das ist richtungsweisend, sagen Datenschützer und Juristen.

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