Ein Bub schneuzt sich in einer Schulklasse
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Kind als Verdachtsfall

Was Eltern und Behörden tun sollen

Der Herbst bringt nicht nur bunte Blätter, sondern für gewöhnlich auch Schnupfen und Husten. Besonders in Coronavirus-Zeiten stellt sich für Eltern die Frage: Was tun, wenn beim Nachwuchs etwa die Nase rinnt oder das Kind Covid-19-spezifische Symptomen aufweist? Das Gesundheitsministerium hat mit Kindermedizinern und -medizinerinnen Empfehlungen ausgesprochen – auch für den Fall einer CoV-Infektion.

Eine rinnende Nase ohne Fieber bedeutet nicht gleich, krank zu sein, so die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ). Unabhängig vom Alter sollen Kinder, die sich subjektiv krank fühlen bzw. Symptome aufweisen, die ein „regelrechtes Folgen des Unterrichts“ verhindern, zu Hause bleiben – ganz besonders, wenn das Kind Fieber oder Durchfall hat oder erbrechen muss. Zwar empfehlen die Mediziner und Medizinerinnen, auf typische CoV-Symptome zu achten. Sie sagen aber auch, dass gerade bei Kindern unter zehn Jahren eine Infektion mit einem anderen Krankheitserreger um ein Vielfaches wahrscheinlicher sei.

In einem Papier des ÖGKJ und des Gesundheitsministeriums, das sich auch an die Gesundheitsbehörden richtet, heißt es, dass der Anteil der Kinder unter zehn Jahren an den für SARS-CoV-2 positiv getesteten Fällen bei einem, zwei Prozent liegt. Der Anteil an den Gesamtinfektionen bei Kindern und Jugendlichen zwischen zehn und 19 liege zwischen vier und sechs Prozent. Allerdings sei die tatsächliche Ausbreitung im Kindes- und Jugendalter noch unklar. Immer mehr Studien würden darauf hindeuten, dass Kinder nicht nur seltener Symptome entwickeln, sondern sich auch weniger häufig infizieren.

Das Übertragungsrisiko von Kindern unter zehn Jahren auf andere Personen sei zudem geringer, da bei den meisten gesicherten CoV-Nachweisen bei Kindern eine erwachsene Person (z. B. Eltern) die Ansteckungsquelle war und nicht umgekehrt. Warum das so ist, werde derzeit evaluiert, heißt es. Beispielhaft werden etwa das geringere Atem- und Hustenvolumen sowie die geringere Häufigkeit und kürzere Dauer von Husten bei Covid-19-Erkrankungen im Kindesalter erwähnt.

Verdachtsfall bei Kindern abklären

Grundsätzlich gilt in allen Fällen: bei Fragen immer die Kinderärztin bzw. den Kinderarzt oder die Hotline 1450 kontaktieren. Für Kinder, die älter als zehn Jahre sind, gilt aufgrund der derzeitigen Daten und Studienlage das Vorgehen wie bei Erwachsenen. Bei Kindern unter zehn Jahren sollte ein PCR-Test dann eingeleitet werden, wenn das Kind die für Covid-19 typischen Symptomen vorweist und noch dazu Fieber hat, für das es keine andere erkennbare Ursache gibt.

Bei Covid-19-Symptome ohne Fieber sollte vor einem Test zunächst abgeklärt werden, ob das betroffene Kind in den vergangenen zehn Tagen einer Risikosituation ausgesetzt war. Dazu zählt etwa ein Kontakt mit einem bereits bestätigten Coronavirus-Fall, insbesondere im gemeinsamen Haushalt. Trifft das zu, sollte jedenfalls ein PCR-Test erfolgen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss jeder Verdachtsfall zu Hause bleiben. Die Kontaktpersonen können bis zum Resultat die Schule bzw. den Kindergarten besuchen.

Falls ein Test nicht notwendig ist (Symptome, aber kein Fieber und kein Kontakt zu bereits positiv Getesteten), sollte das Kind trotzdem bis 24 Stunden nach Abklingen der Symptome zu Hause bleibe. Das gilt, so heißt es aus dem Gesundheitsministerium, übrigens für alle Personen. Laut Expertenpapier können Kinder, die „saisontypische Erkältungszeichen wie zum Beispiel Schnupfen oder Husten, jeweils ohne Fieber“, in die Schule gehen, sofern dem Unterricht gefolgt werden kann.

Keine automatische Absonderung der Klasse

Was müssen Gesundheitsbehörden und allen voran auch Schulen und Kindergärten beachten, wenn es zu einem positiven Fall kommt? Was passiert mit den Mitschülerinnen und Mitschülern, die Kontakt zum positiv getesteten Kind hatten? Da Kinder unter zehn Jahren kaum für die Virusübertragung verantwortlich sind, muss der Klassen- oder Gruppenverband nicht abgesondert werden, so die Empfehlung für die Gesundheitsbehörden. Das bedeutet: Die Klasse bzw. die Gruppe muss nicht geschlossen werden, wenn nur ein Kind positiv getestet wird.

Kinder unter zehn Jahren sowie Betreuungspersonen in Bildungseinrichtungen bis zur 5. Schulstufe werden lediglich als Kategorie-II-Kontakt (niedriges Infektionsrisiko) eingestuft. Im Gegensatz zum Kategorie-I-Kontakt (hohes Infektionsrisiko) ist hier keine zehntägige Quarantäne vorgesehen. Allerdings sollten auch Personen mit Kategorie-II-Kontakt getestet werden. Auf ORF.at-Nachfrage heißt es aus dem Gesundheitsministerium, dass eine automatische Absonderung der gesamten Klasse bzw. Gruppe bei nur einem positivem Fall bei Kindern unter zehn Jahren für „nicht notwendig erachtet“ wurde. Die Schweiz würde ein ähnliches Modell verfolgen, wobei das auch für Kinder unter zwölf Jahren gilt.

Sollte im Zuge der Tests noch ein zweites Kind bzw. die Betreuungsperson positiv getestet werden, dann entscheide die zuständige Gesundheitsbehörde über die Absonderung von Teilgruppen oder des gesamten Klassen- oder Gruppenverbandes, so eine Sprecherin weiter. Für Kinder über zehn Jahre gelten die Ausnahmen der unter 10-Jährigen nicht. Bei ihnen erfolgt eine Absonderung der Kontakte nach Vorgaben der zuständigen Gesundheitsbehörde. Das bedeutet: Wenn ein zwölfjähriger Bub in einer Entfernung von unter zwei Metern länger als 15 Minuten Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte und dabei keinen Mundschutz trug, muss er in Quarantäne.

Verhältnismäßige Maßnahmen

Schon im August forderte die ÖGKJ, dass die Hygienemaßnahmen in Schulen und Kindergärten verhältnismäßig sein sollten. Angesichts der Studien, die von einem geringen Übertragungsrisiko innerhalb der Schule bzw. des Kindergartens sprechen, lehnten die Mediziner und Medizinerinnen Klassenteilungen wie während des Schichtbetriebs im Frühjahr ab. Turnen und Musikunterricht soll es geben, die ÖGKJ empfahl allerdings beim Singen zwei Meter Sicherheitsabstand und im Turnunterricht einen möglichen Verzicht auf Kontaktsportarten.

Schon im Sommer betonten die Fachleute, dass im Herbst jedes Kind mehrfach Symptome wie Husten und Fieber zeigen werde, die die Kriterien für einen SARS-CoV-2-Verdachtsfall erfüllen, dass es sich dabei aber mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen anderen viralen Infekt handeln werde. Zuletzt hatten ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann und die CoV-Ampelkommission erklärt, das Infektionsgeschehen zeige, dass es „epidemiologisch vertretbar“ sei, die Bildungseinrichtungen offen zu halten.