Spielfiguren zur Illustration politischer Parteien
ORF.at/Peter Pfeiffer
100 Jahre Verfassung

Reformwünsche aus den Parteien

Das Hundertjahrejubiläum des Beschlusses des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) ist für die fünf Fraktionen im Nationalrat kein Anlass, an dessen Grundfesten zu rütteln. Einige Wünsche sind aber doch offen: Sie reichen von der Föderalismusreform über die Abschaffung des Amtsgeheimnisses bis zu mehr direkte Demokratie.

Am zurückhaltendsten, was die Reformwünsche betrifft, zeigte sich auf APA-Anfrage die große Regierungsfraktion ÖVP. Für Detaildiskussionen sei angesichts der Coronavirus-Krise derzeit nicht der richtige Zeitpunkt, meinte Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl. Erst wenn man die aktuellen Herausforderungen hinter sich gelassen habe, könne man sich mit den Lehren daraus beschäftigten. Klar sei, dass sich die Verfassung auch nach 100 Jahren Geltung als solides Fundament der Republik behaupten habe können.

Ganz ähnlich sieht das die Verfassungssprecherin der Grünen, Agnes Sirkka Prammer. „Nicht zuletzt im vergangenen turbulenten Jahr 2019 hat sie gezeigt, dass in schwierigen Situationen auf die perfekt aufeinander abgestimmten Regelungen Verlass ist“, sagte sie und erinnerte an die Krise beim Auseinanderbrechen der ÖVP-FPÖ-Regierung.

Dennoch gebe es auch einzelne Bereiche, in denen die Regelungen von 1920 nicht mehr zeitgemäß seien wie zum Beispiel beim Amtsgeheimnis. „Weiters sollten wir uns bemühen zu vervollständigen, was unseren Vorgängern und Vorgängerinnen in der Konstituierenden Nationalversammlung nicht gelungen ist: einen Grundrechtskatalog in die Verfassung einzugliedern“, so Prammer.

SPÖ: „Immer noch gut in Form“

Auch für SPÖ-Verfassungssprecher Jörg Leichtfried ist die Verfassung „immer noch gut in Form“. Als Beleg für die Funktion in Krisenzeiten führte er an, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die verordneten Ausgangsbeschränkungen während des Coronavirus-Lockdowns als gesetzwidrig erklärt und aufgehoben hat.

Reformbedarf ortet Leichtfried etwa bei den Kompetenzen zwischen Bund und Ländern: „Die Kompetenzebereinigungen, die bisher stattgefunden haben, waren zu zögerlich; hier könnte man durchaus mutiger sein.“ Ein noch dringenderes Anliegen ist für den stellvertretenden SPÖ-Klubchef allerdings das Thema Transparenz: Die Bestimmungen zur Amtsverschwiegenheit seien zu streichen und durch moderne Bestimmungen über die Informationsfreiheit zu ersetzen. Man warte schon ungeduldig auf den seit Monaten versprochenen Gesetzesentwurf von ÖVP und Grünen.

Ganz ähnlich sieht man das bei NEOS. Die Informationsfreiheit müsse die Regel werden, so Verfassungssprecher Nikolaus Scherak. Österreich seit das einzige Land europaweit, in dem die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung stehe. Auch der Föderalismusreform redete er das Wort. Weitere NEOS-Wünsche: mehr direkte Demokratie, um bei einem erfolgreichen Volksbegehren zu einer automatischen Volksabstimmung kommen zu können, die Abschaffung nicht amtsführender Stadträte und einen vorläufigen Rechtsschutz durch den VfGH.

FPÖ fordert mehr direkte Demokratie

FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst attestierte der Verfassung, nach dem Zerbrechen der Monarchie für den Rest Österreichs eine „solide repräsentative Demokratie“ gewährleistet zu haben. Zwar sei Österreich faktisch ein Parteienstaat, aber durch die Verfassung seien die demokratischen Grundsätze immer unverrückbar gewesen. Besonders hervorzuheben sei die grundrechtliche Verankerung der Staatsbürgerrechte, der Rechtsstaat und der Rechtsschutz bis hin zum VfGH. Mehr direkte Demokratie, wie von der FPÖ schon lange verlangt, fordert sie weiterhin: „Das ist für mich ein Mitnehmen der Bürger.“

Es gebe für Österreichs Verfassung zwei große Einschnitte, so Fürst. Einerseits sei die Verfassung mit dem EU-Beitritt durch EU-Recht überlagert worden, gar „unsichtbar verdrängt“ worden. Fremde Judikaturlinien und -traditionen seien durch die Ausrichtung auf den Europäischen Gerichtshof und den Menschenrechtsgerichtshof eingeflossen. Andererseits verwies sie auf die Coronavirus-Krise: Hier stehe die Probe noch aus, ob die verfassungsmäßigen Instrumentarien noch ausreichen.