Höchststrafe für Halle-Attentäter

Der rechtsextreme Attentäter von Halle ist zur höchstmöglichen Strafe verurteilt worden. Der 28-Jährige soll lebenslang in Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Richter sprachen ihn gestern in Magdeburg des zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in 62 Fällen schuldig und stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Somit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

„Das war eine abscheuliche, menschenverachtende Tat“, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens in der rund dreistündigen Urteilsbegründung. Direkt nach dem Ende der Urteilsverkündung warf der Attentäter einen Gegenstand in Richtung der Nebenkläger. Es handelte sich wohl um einen zusammengerollten Hefter oder eine Mappe. Vier Wachleute packten den 28-Jährigen daraufhin sofort, fixierten ihn und trugen ihn aus dem Saal.

Am 9. Oktober 2019 hatte der heute 28-jährige Deutsche versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür, gelangte aber nicht auf das Gelände. Vor der Synagoge ermordete er dann die 40 Jahre alte Passantin Jana L. und in einem nahe gelegenen Dönerimbiss den 20-jährigen Kevin S. Auf der Flucht verletzte er weitere Menschen.

Lesen Sie mehr …