Die Regeln für den ersten Weihnachtsfeiertag

Heute gelten so wie am Heiligen Abend gestern leicht gelockerte CoV-Regeln. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sind komplett aufgehoben. Auch werden die Kontaktbeschränkungen deutlich gelockert: Es dürfen sich maximal zehn Personen aus bis zu zehn verschiedenen Haushalten treffen.

Dabei ist die Regel von einem Meter Abstand aufgehoben, die Maskenpflicht bei Treffen drinnen abseits des eigenen privaten Wohnbereiches gilt ebenfalls nicht. Das betrifft auch Scheunen, Gartenhütten und Garagen, die (wie auch Gärten) an diesen beiden Tagen ausnahmsweise für Treffen von mehr als zwei Haushalten genutzt werden dürfen.

Weihnachtsregelung für Besuche in Heimen

Auch dürfen Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Altersheimen – neben dem immer erlaubten einen Besuch pro Woche – zweimal von zwei Personen aus einem gemeinsamen Haushalt besucht werden. Damit will die Regierung verhindern, dass Heimbewohner von Angehörigen zu Weihnachtsfeiern abgeholt werden. Da wäre das Infektionsrisiko höher, heißt es in der Begründung.

Danach harter Lockdown

Ab morgen gilt der dritte harte Lockdown. Geschäfte bleiben genauso geschlossen wie Restaurants, Kultureinrichtungen und viele Freizeitbetriebe. Es gelten dann auch wieder rund um die Uhr Ausgangsbeschränkungen. Der eigene private Wohnbereich darf dann auch tagsüber nur aus bestimmten Gründen verlassen werden.

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Keine Silvesterausnahme

Ein Haushalt darf ab morgen nur noch maximal eine Einzelperson aus einem anderen Haushalt empfangen. Diese Regel gilt – ebenso wie die ganztägige Ausgangssperre – auch für Silvester. Die Verwendung pyrotechnischer Artikel der Kategorie F2, also auch Raketen, Knallfrösche und Blitzknallkörper, im Ortsgebiet, ist generell verboten. Bürgermeister können jedoch Ausnahmen verfügen.