Abnahme eines CoV-Tests
APA/Erwin Scheriau
„Freitesten“

Gesetz ermöglicht Lockdown-Ausnahmen

Die Regierung hat am letzten Tag des Jahres 2020 das Gesetz zum „Freitesten“ aus dem Lockdown auf den Weg geschickt. Die Novelle zum Epidemiegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz schafft Ausnahmeregelungen für Personen, von denen lediglich eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht – durch negative Testergebnisse oder eine in den vergangenen drei Monaten durchgemachte Erkrankung.

Die Novelle ermöglicht es, dass Personen mit einem negativen Test und all jene, die in den vergangenen drei Monaten eine Coronavirus-Erkrankung durchgemacht haben, von Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden. Ein negatives Testergebnis kann auch als Auflage für das Betreten (und Befahren) von Betriebsstätten und für das Betreten (und Befahren) von bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit bestimmt werden. Analog dazu werden die gleichen Bestimmungen für Veranstaltungen eingeführt.

Zudem können künftig Massentests auch „zur Ermöglichung des Betretens von Betriebsstätten und des Besuchs von Veranstaltungen“ durchgeführt werden. Die Kosten dafür werden vom Bund übernommen. Über das Ergebnis der Testung werden Bestätigungen ausgestellt werden, die zum Nachweis der durchgeführten Testung dienen. Die Teilnahme an den Testungen im Rahmen von Screeningprogrammen bleibt freiwillig. Von jenen Menschen, die teilnehmen, dürfen personenbezogene Gesundheitsdaten verarbeitet werden.

Die wegen der Praktikabilität heikle Frage, wie diese aussehen wird, verschiebt man vorerst nach hinten. Die entsprechenden Bestimmungen werden erst per Verordnung nachgeliefert. Offen bleibt auch, welche Art von Test gemacht werden muss. Das soll ebenfalls per Verordnung definiert werden.

„Zusätzliche ‚Freiheiten‘“

Auch bei den Ausgangsregeln wird nun klargestellt, dass Ausnahmen von den Restriktionen nun nicht mehr nur berufliche Zwecke, Erholung, Abwendung von Gefahr, Deckung der Grundbedürfnisse und Betreuung sein können. Ausgenommen werden können laut Gesetz auch jene Personen, die sich eben in den vergangenen drei Monaten von einer Infektion erholt haben oder ein aktuelles Testergebnis vorweisen können. Wieder sollen die Details in einer Verordnung festgelegt werden.

Bundeskanzler verrät Details zum „Freitesten“

Nach dem Ende des aktuellen Lockdowns sollen Menschen mit einem negativen CoV-Testergebnis mehr Freiheiten ermöglicht werden. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nannte nun Details zum „Freitesten“.

In den Erläuterungen zum Gesetzestext heißt es wörtlich: „Es wird dadurch in ersten Lockerungsschritten die Möglichkeit geschaffen, beispielsweise durch das Vorliegen eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2, zusätzliche ‚Freiheiten‘ zu schaffen, die ein langsames und epidemiologisch besser kontrollierbares Öffnen und Lockern sicherstellen.“ Zudem könne damit zum einen ein rasches Ansteigen der Infektionszahlen nach einem Lockdown verhindert werden, ferner könnten diese Maßnahme einen wichtigen Zwischenschritt im Falle einer weiteren Schließung darstellen.

Das Gesetz geht bis 3. Jänner in Begutachtung und soll vor Beginn der geplanten Öffnung ab 18. Jänner in Kraft treten. Der genaue parlamentarische Fahrplan steht noch nicht fest. Es werden jedenfalls noch entsprechende Verordnungen geschrieben werden, in denen die Details wie etwa die Kontrollen geregelt werden.

Appell zum Mitmachen

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) appellierte an die Bevölkerung, bei den Tests und bei den Impfungen mitzumachen: „Mit regelmäßigen Tests oder der Impfung werden wir das gesellschaftliche Leben nach dem harten Lockdown wieder hochfahren. Jedem muss klar sein, dass ohne regelmäßige Tests oder eine Impfung kein normales Leben möglich ist.“

„Wir schaffen mit dieser Änderung von Epidemiegesetz 1950 und Covid-19-Maßnahmengesetz eine Rechtsgrundlage, die uns ein schrittweises und epidemiologisch besser kontrollierbares Öffnen und Lockern ermöglicht. Unser Ziel ist, dadurch ein rasches Ansteigen der Infektionszahlen nach einem Lockdown zu verhindern. Wichtig ist mir zu betonen, dass die Teilnahme an Testungen jedenfalls freiwillig bleibt“, sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).

Kurz: Wird überall verlangt werden

Das für Mitte Jänner geplante „Freitesten“ aus dem Lockdown werde in der Gastronomie durch die Gesundheitsbehörden erfolgen, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Mittwochabend in der ZIB2. Im Kultur-, Sport- oder Tourismusbereich dagegen werden die Betreiber für die Überprüfung zuständig sein, so der Kanzler. Die Gastronomie wird man ab 18. Jänner mit einem bis zu eine Woche alten negativen Coronavirus-Test nutzen können, für alle anderen Einrichtungen wird der Test maximal 48 Stunden alt sein dürfen.

Es werde überall, „wo man gewohnt ist, ein Ticket herzuzeigen oder im Tourismus den Meldezettel“, verlangt werden, einen negativen Test vorzuzeigen, sagte Kurz. Für die Kontrolle werde der Betreiber zuständig sein. Für die Stichprobenkontrollen in der Gastronomie werde die Gesundheitsbehörde auch „auf die Hilfe anderer Behörden zurückgreifen können, wie zum Beispiel von der Polizei“, so Kurz.