Coronatest
APA/Herbert Neubauer
Events, Hotels, Schule

Neue Teststrategie nach Lockdown

Die Koalition hat sich mit der SPÖ grundsätzlich auf eine neue CoV-Teststrategie verständigt. Damit wird es nach dem Lockdown möglich sein, mittels eines negativen Abstrichs an Veranstaltungen teilzunehmen und einen Urlaub anzutreten. Auch die Sozialpartner und die Länder sind mit dieser Vorgangsweise einverstanden. Hinzu kommen noch wöchentliche Tests für bestimmte Berufsgruppen wie Lehrer, aber auch für Schüler.

Der ursprüngliche Plan der Regierung hatte ja vorgesehen, dass man sich auch aus einem Lockdown „freitesten“ und so Zugang zu Handel und Gastronomie bekommt. Das war von der Opposition aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt und damit zu Fall gebracht worden, da mit einer Blockade im Bundesrat eine Verzögerung von rund zwei Monaten einher gegangen wäre.

Nunmehr ist der Koalition zumindest mit den Sozialdemokraten eine Verständigung auf Eckpunkte gelungen, die allerdings Gastronomie und Handel beiseite lassen. Der genaue Gesetzestext wird freilich erst erarbeitet und sollte jedenfalls am Dienstag vorliegen, wenn sich der Gesundheitsausschuss mit der Materie befasst. Der Beschluss im Nationalrat soll am Donnerstag erfolgen. Mit der SPÖ würde der Bundesrat auch keine Hürde mehr bedeuten.

Vorlage bei Eintritt zu Events oder Hotel

Konkret ist geplant, dass bei Veranstaltungen ab 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in Hotels beim Eintritt ein Test vorgelegt werden muss, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Nach Ansicht der Virologin Elisabeth Puchhammer-Stöckl sollte der Test aber maximal einen Tag alt sein – mehr dazu in wien.ORF.at. Kontrollieren sollen jedenfalls die Betreiber. Wollen sie einen Test an Ort und Stelle anbieten, wird ihnen das Material dafür kostenlos zur Verfügung gestellt. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Personen, die während der vergangenen drei Monate eine CoV-Infektion überwunden haben.

Testverpflichtung für bestimmte Berufsgruppen

Für gewisse Berufsgruppen entsteht eine Verpflichtung, sich wöchentlich testen zu lassen. Das betrifft körpernahe Dienstleister – etwa Friseure und Masseure –, aber auch Lehrer, Kindergartenpersonal, Schaffner, Fitnesstrainer, Tanzlehrer, Kellner und Tourismuspersonal mit Kundenkontakt. Die Testung kann während der Arbeitszeit vorgenommen werden, die Sozialpartner sollen sich auf einen Kündigungsschutz bei positiven Testergebnissen verständigen. Wer sich nicht testen lassen will, muss eine höherwertige FFP2-Maske anlegen.

Zur Durchführung der Tests werden die Bundesländer eine regelmäßige Testinfrastruktur anbieten. Wien verfügt ja schon über eine, andere Länder planen sie oder setzen sie bereits um. Die Testungen können aber auch direkt in Betrieben, Apotheken oder Labors durchgeführt werden.

In weiterer Folge will man mehr und mehr auf Selbsttests setzen, sobald diese zugelassen und ausreichend verlässlich sind – eine Initiative, die schon vor einiger Zeit von SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner gesetzt worden war. Die Beschaffung solcher Tests soll forciert werden.

„Selbsttests“ für Schulbetrieb

Neu ist, dass Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche durch eben solche „einfache Selbsttests“ an den Schulen getestet werden sollen. Die Details dazu sollen am Samstag von ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann bekanntgegeben werden. Unklar bleibt unterdessen, ob die Schule wie geplant Anfang übernächster Woche den Präsenzunterricht wieder aufnimmt. Das hänge von der Entwicklung des Infektionsgeschehens ab, hieß es seitens des Kanzleramts.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) meinte in einer schriftlichen Stellungnahme, Ziel sei es, dass in der Phase nach dem Lockdown mit möglichst vielen Tests das Infektionsgeschehen so gut wie möglich unter Kontrolle gehalten werde. Wann der Lockdown endet, ist freilich noch nicht fix. Nach derzeit geltenden Plänen soll er noch zwei Wochen andauern.