Tirol: Durchreise ohne Test möglich

Die Durchreise durch Tirol wird doch weiterhin ohne Test möglich sein. Das sieht die Covid-19-Virusvariantenverordnung vor, die gestern Abend veröffentlicht wurde. Ziel des damit ab morgen vorgeschriebenen negativen Antigen- bzw. PCR-Tests bei (fast) jeder Ausreise aus Tirol ist, die Ausbreitung der dort stark aufgetretenen Virusvariante B.1.351 zu verhindern, sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) unterstrich, dass die Polizei die Einhaltung der Testpflicht streng kontrollieren wird. Kontrolliert werden die Grenzen – inklusive Bahnverbindungen und Flügen – nicht nur von der Polizei, sondern auch vom Bundesheer. Bei Verstoß gegen die Testpflicht droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 1.450 Euro.

Die Verordnung tritt morgen in Kraft und gilt für zehn Tage, also bis 21. Februar – und zwar im Bundesland Tirol, ausgenommen Osttirol, die Exklave Jungholz und das nur von Deutschland aus erreichbare Rißtal in der Nähe des Achensees.

Auch Pendler müssen Test vorlegen

Jede Person, die aus Tirol ausreisen möchte, muss einen – von befugter Stelle durchgeführten – negativen CoV-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Das gilt, wird in der Aussendung auch ausdrücklich betont, auch für „jene Personen, die die Grenze regelmäßig überqueren – zum Beispiel Menschen, die zur Ausübung ihres Berufs von oder nach Tirol pendeln. Davon sind auch Menschen betroffen, die die Staatsgrenze von Tirol nach Deutschland oder Italien passieren möchten.“

Es gibt allerdings auch eine Reihe von Ausnahmen – und darunter finden sich in der Verordnung, anders als ursprünglich angekündigt, nicht nur der Güterverkehr, sondern auch „Transitpassagiere oder die Durchreise durch Tirol ohne Zwischenstopp, die auch bei ausschließlich unerlässlichen Unterbrechungen vorliegt“. Als unerlässlicher Stopp gilt, wird in der Aussendung erläutert, „zum Beispiel das Aufsuchen von Toiletten“.

Die Ausnahmegründe müssen entsprechend glaubhaft gemacht werden können, etwa durch Auftragsbestätigungen am Zielort für Gewerbetreibende, Vorweisen von Frachtpapieren oder Zugtickets.

Kinder ausgenommen

Angekündigt war die Ausnahme von der Testpflicht für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr – und wie üblich ist eine testfreie Ausreise auch zur „Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum“ sowie für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie Angehörige von Rettungsorganisationen und der Feuerwehr möglich.

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Opposition kritisiert Maßnahmen

Die Opposition hat scharfe Kritik an den Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der CoV-Variante B.1.351 in Tirol geübt. SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner nannte das Vorgehen des Bundes „zögerlich“ und „zahnlos“. Die FPÖ dagegen forderte, alle Maßnahmen „unverzüglich“ aufzuheben. Gesundheitsminister Anschober ließ unterdesse offen, ob es zu Nachschärfungen kommen wird.

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