Das Goldene Horn auf der Insel Brac
Getty Images/Tuul & Bruno Morandi
Mit Dienstag

Aus für Quarantäne bei Einreise aus Kroatien

Eine früher als erwartet umgesetzte Novelle der Einreiseverordnung bringt weitere Reiseerleichterungen. Wie das Gesundheitsministerium am Montag mitteilte, ist mit Dienstag die Einreise nun auch aus Kroatien und weiteren Ländern in jedem Fall ohne verpflichtende Quarantäne möglich.

Für Kroatien, Litauen, die Niederlande, Schweden und Zypern gilt den Ministeriumsangaben zufolge dann die „3-G-Regel“ – getestet, genesen, geimpft. Alle genannten, bisher in der Anlage B1 als „Risikostaaten“ angeführten Länder, wandern aufgrund der Verbesserung der epidemiologischen Lage in die Anlage A der Covid-19-Einreiseverordnung und gelten somit als Staaten „mit geringem Infektionsgeschehen“. Aus B1-Ländern ist eine Einreise ohne Quarantäne nur für Geimpfte und Genesene möglich.

Die somit schon vor dem verlängerten Wochenende um den Feiertag am Donnerstag in Kraft befindliche Novelle wurde am Montag erlassen, wie das Gesundheitsministerium gegenüber ORF.at bestätigte. Dieser Lockerungsschritt stand bereits im Raum – wurde von Beobachtern aber erst im Rahmen der am 10. Juni anstehenden CoV-Erleichterungen erwartet.

„Wichtiger Schritt“

Die Quarantänepflicht ist zuletzt am 19. Mai für eine Reihe von Ländern gefallen – darunter auch Deutschland und Italien. Auch Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn und der Vatikan sind als Staaten mit geringem Infektionsgeschehen gelistet.

Angesichts der in verschiedenen Regionen zuletzt verbesserten epidemiologischen Lage habe man nun diese Liste erweitern können, zitiert das Gesundheitsministerium Ressortchef Wolfgang Mückstein (Grüne): „Ich glaube, das wird auch viele Österreicherinnen und Österreicher vor dem langen Wochenende freuen.“ Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sprach nach einem Treffen mit der kroatischen Tourismusministerin Nikolina Brnjac von einem „wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der Reisefreiheit in Europa“.

Nachholmöglichkeit für Test

Aus Ländern mit geringem Infektionsrisiko ist grundsätzlich jede Art der Einreise möglich. Kann bei Einreise kein aktueller „3-G-Nachweis“ vorgelegt werden, ist nach Vorgaben der CoV-Einreiseverordnung unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen.

Als Impfnachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z. B. gelber Impfpass) über eine Impfung, die von der Europäischen Gesundheitsbehörde (EMA) zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat.

Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion. Dem Genesungszertifikat ist ein Nachweis über neutralisierende Antikörper gleichgestellt, der bei Einreise maximal drei Monate alt sein darf.