Christian Pilnacek
ORF.at/Roland Winkler
Causa Pilnacek

Sektionschef bleibt suspendiert

Die Suspendierung von Sektionschef Christian Pilnacek ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtshofes (BVwG) rechtskräftig. Einen entsprechenden „Kurier“-Bericht hat das Justizministerium am Mittwochnachmittag bestätigt. Die Suspendierung war vom Justizressort im Zusammenhang mit Ermittlungen bezüglich einer möglicherweise verratenen Hausdurchsuchung, im Zuge derer Pilnacek auch sein Handy abgenommen wurde, ausgesprochen worden.

Wie das Justizressort der APA auf Anfrage mitteilte, wurde Pilnaceks Einspruch gegen seine vorläufige Suspendierung als unbegründet abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von sechs Wochen eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH), aber auch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben werden.

Die Suspendierung gilt an sich bis zur Klärung der strafrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Vorwürfe im Rahmen der laufenden Verfahren – „und das könnte dauern“, heißt es dazu beim „Standard“. Beim BVwG gelandet ist die Causa, weil das Justizministerium gegen die Entscheidung der Bundesdisziplinarkommission, dass eine Suspendierung nicht angebracht sei, Beschwerde eingelegt hat.

Von Kogler im Februar suspendiert

Der damalige Interimsjustizminister Werner Kogler (Grüne) hatte den Strafrechtssektionschef im Februar angesichts von (mittlerweile nach Innsbruck übertragenen) Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien suspendiert.

Die Causa dreht sich um den Verdacht, dass im Juni 2019 über Ex-ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter eine Hausdurchsuchung beim Investor Michael Tojner verraten worden sein könnte. Alle Beteiligten bestreiten die Vorwürfe – es gilt die Unschuldsvermutung. Für reichlich Wirbel sorgten zuletzt schließlich das im Zuge der Ermittlungen sichergestellte Smartphone von Pilnacek, bzw. die darauf für den „Ibiza“-Untersuchungsausschuss ausgewerteten Daten.

„Völlig unangemessen“

Geleakte Chats, die unter anderem von vielen Seiten als rassistisch oder sexistisch kritisierte Äußerungen über Verfassungsrichterinnen beinhaltet hatten, führten zum Rückzug Brandstetters als Verfassungsrichter. Pilnacek entschuldigte sich zuletzt für seine Äußerungen. Diese seien „unverzeihbar, nicht zu rechtfertigen und völlig unangemessen“, sagte Pilnacek in einer am Samstag vom „Kurier“ veröffentlichten Mitteilung.

„Jeder Versuch einer Erklärung muss angesichts der zu verurteilenden Wortwahl scheitern“, meinte er: „Ich kann mir das schon deshalb nicht erklären, weil diese abstoßenden Worte im völligen Widerspruch zu meiner Persönlichkeit, meinen Einstellungen und zu meiner bisherigen und langjährigen Arbeit im Dienst der Rechtspflege stehen.“

Verdacht „in keiner Weise bestätigt“

Pilnacek bat all jene, „die ich damit verletzt und beleidigt habe“, nämlich den VfGH, dessen Vizepräsidentin Verena Madner (die er nicht beim Namen nannte) sowie Verfassungsrichterin Claudia Kahr um Verzeihung, aber auch seine Familie und Freunde. Gleichzeitig kritisierte er das Justizministerium. Der betreffende Inhalt einer privaten Kommunikation habe schon rein abstrakt nichts mit dem Untersuchungsgegenstand des „Ibiza“-U-Ausschusses zu tun.

„Schließlich“, so Pilnacek, „sollte auch nicht untergehen, dass der Verdacht des Verrats des Termins einer Hausdurchsuchung im Juni 2019 Anlass für die Sicherstellung meiner elektronischen Geräte war; dieser Verdacht hat sich nach dem Inhalt der ausgewerteten Kommunikation in keiner Weise bestätigt.“