So funktioniert der „Grüne Pass“

Mit dem „Grünen Pass“ soll man digital nachweisen können, dass man entweder genesen, geimpft oder getestet („3-G-Regel“) ist. Er tritt EU-weit am 1. Juli in Kraft. Allerdings gibt es nicht in allen EU-Ländern die gleichen Regeln. In Österreich gilt er bereits, und mittlerweile sind alle Nachweise (Impfung, Genesung, Testung) darin verzeichnet und abrufbar.

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