Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger (ÖVP) im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss
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„Ibiza“-U-Ausschuss

Spenden nicht Köstingers Aufgabe

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ist am Mittwoch im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss vor allem zu Spenden an die ÖVP im Wahlkampf 2017 befragt worden. Sie sei mit Spenden als Generalsekretärin nicht befasst gewesen, so Köstinger, für die Parteifinanzen sei Axel Melchior zuständig gewesen.

Man sei als Partei „gesegnet“ gewesen, dass viele Menschen und Persönlichkeiten auf die Partei damals zugekommen seien, um zu helfen – unter anderem auch mit Geld, sagte Köstinger einleitend. Alles, was an Spenden geflossen sei, sei im Rechenschaftsbericht der ÖVP dargelegt worden. Gegenleistungen für Spenden seien ihrer Wahrnehmung nach nicht versprochen worden, auch seien Spender nicht an die Julius Raab Stiftung oder das Alois Mock Institut verwiesen worden.

Sie könne sich auch nicht daran erinnern, dass sich ein Großspender (Grenze 3.500 Euro) direkt an sie gewendet habe, so Köstinger weiter. Falls ja, hätte sie auf jeden Fall auf die Vorgangsweise innerhalb der Partei verwiesen: Melchior sei für Spenden zuständig gewesen, ihre Aufgabe sei damals in der Kommunikation gelegen, Stefan Steiner sei für Strategie zuständig gewesen, erklärte sie mehrfach.

David Stögmüller (Grüne) im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss
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Stögmüller (Grüne) fragte speziell zu Spenden – wie auch andere Abgeordnete

Melchior habe sicher ein Budget erstellt – sie könne sich aber nicht an eine Vorlage der geplanten Wahlkampfkosten im Juli 2017 im Rahmen einer offiziellen Sitzung erinnern, so Köstinger weiter. Der damalige Bundesgeschäftsführer habe sicher immer wieder über seine Tätigkeit berichtet, ihr sei nur erinnerlich, dass er davon berichtet habe, dass KTM-Chef Stefan Pierer die Spendensumme verdoppeln wollte, sagte Köstinger auf Fragen des Grün-Abgeordneten David Stögmüller.

ÖVP wollte Kostengrenze einhalten

Es sei Meinung in der ÖVP gewesen, dass man die Wahlkampfkostengrenze nicht überschreiten wollte. Gefragt von NEOS-Mandatar Helmut Brandstätter nach einem Interview im Jahr 2017, wonach die ÖVP bei den Wahlkampfkosten sehr gut im Plan sei, sagte sie, das sei ihre Information damals gewesen – und Ziel der Partei. Die ÖVP hatte 2017 für den Wahlkampf fast 13 Mio. Euro ausgegeben – sieben sind erlaubt.

Helmut Brandstätter (NEOS) im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss
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Die ÖVP habe die Kostengrenze einhalten wollen, sagte Köstinger zu Brandstätter (NEOS) – überschritt sie aber um sechs Mio.

Wann sie genau von der Überschreitung erfahren habe, daran könne sie sich nicht erinnern, sagte Köstinger – Melchior sei für die Abrechnung zuständig gewesen. Man habe auch keine Spenden suchen müssen, vielmehr habe es viel Unterstützung für die Bewegung der neuen Volkspartei gegeben. Gabriela Spiegelfeld, die die ÖVP später auch bei Aufsichtsräten beriet, habe sie hauptsächlich als Veranstalterin von Diskussionen im Rahmen des ÖVP-Wahlkampfs kennengelernt. Sie sei keine gute Netzwerkerin, zum Thema Spenden habe sie hier keine Wahrnehmung.

Keine Wahrnehmung zu „Projekt Ballhausplatz“

Auch zum „Projekt Ballhausplatz“, einem medial kolportierten Plan für die Neuaufstellung der ÖVP unter dem nunmehrigen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), habe sie keine Wahrnehmung, so Köstinger dann auf Fragen von Susanne Fürst (FPÖ). Das Papier, in dem Köstinger auch in einer Reihenfolge etwa bei der Bundesliste aufscheint, kenne sie nicht direkt, nur aus den Medien – auch die Reihung sei ihr nicht bekannt.

Kai Jan Krainer (SPÖ) im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss
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SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer zeigte sich über die Vertrauensperson Köstingers erbost

Sie könne aber ein sehr gutes Verhältnis zu Kurz bestätigen, sagte sie auf Nachfrage. Die Frage, wie es ihr, Köstinger, nach dem Bekanntwerden der Chats gehe, in denen vor allem ÖVP-nahe Personen und Politiker vorkommen, nachdem sie sich in ihrem Eingangstatement empört über das im Zuge des „Ibiza-Videos“ gezeigte Sittenbild des damaligen Koalitionspartners FPÖ gezeigt hatte, wurde als zu allgemeine Frage nicht zugelassen.

Zu Thomas Schmid, mittlerweile zurückgetretener ÖBAG-Chef, habe sie kein enges Verhältnis, sagte Köstinger. Zu den in den jüngst bekanntgewordenen Chats zwischen Schmid und dem damaligen Außenminister Kurz, wonach Kurz Schmid etwas schulde (nachdem dieser das Budget des Ministeriums deutlich erhöht hatte), habe sie keine Wahrnehmung.

Köstinger sagte zu Beginn der Befragung, ihre „persönliche Enttäuschung“ über das im „Ibiza-Video“ Gesagte sei „sehr groß“ und mit ihrem Anspruch an Politik nicht vereinbar. Die „Skrupellosigkeit und Selbstgefälligkeit“ habe ihre Vorstellungskraft überstiegen. Das alles treffe auf das Regierungsteam der ÖVP nicht zu. Sie verurteile diese Geisteshaltung und das Politikverständnis.

Debatte über Vertrauensperson

Die Befragung wurde durch eine Debatte im Vorfeld verzögert, Grund war Köstingers Vertrauensperson, Anwalt und Ersatzmitglied am Verfassungserichtshof (VfGH), Werner Suppan, der schon mehrere ÖVP-Vertreter und -Vertreterinnen im Ausschuss begleitete. Er ist mittlerweile selbst vor den Ausschuss geladen, ein Termin steht noch aus.

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger (ÖVP) im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss und ihre Vertrauensperson Werner Suppan
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Köstinger und ihre Vertrauensperson Werner Suppan

Gemäß Verfahrensordnung ist allerdings eine Auskunftspersonen „einzeln in Abwesenheit der später zu hörenden Auskunftspersonen zu befragen“. Diese Passage führte bereits dazu, dass eine Befragung eines Novomatic-Managers gar nicht stattfinden konnte, dessen Vertrauensperson war nämlich der frühere Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ). Als Grund wurde damals angegeben, dass er in den Akten vorkomme und deshalb als Auskunftsperson geladen werden könnte.

Auch Suppan kommt in den Akten, die dem U-Ausschuss vorliegen, vor. Wie aus dem U-Ausschuss zu hören ist, haben sich die Regierungfraktionen gegen einen Ausschluss Suppans entschlossen. Die Opposition vertritt jedoch die Meinung, dass die Ladung rechtskräftig ist und er deshalb nicht anwesend sein dürfte.