Nächste Etappe bei Lockerungen gestartet

Der heutige Tag bringt die nächsten Lockerungsschritte in der Coronavirus-Krise. Der vielleicht größte Schritt ist die Wiedereröffnung der Nachtgastronomie, die seit über einem Jahr pausieren musste.

Sie profitiert vom Fall der Sperrstunde. Auch an der Bar wird man wieder trinken dürfen. Ein Comeback feiert der einfachere, aber weniger wirksame Mund-Nasen-Schutz, der alternativ zur FFP2-Maske getragen werden darf.

Zusätzlich wird die Maskenpflicht im Wesentlichen auf jene Bereiche eingeschränkt, in denen kein „3-G“-Nachweis nötig ist, beispielsweise auf den öffentlichen Verkehr, Taxis, den Handel und Ämter mit Parteienverkehr. Dazu kommen Pflege- und Gesundheitseinrichtungen. Keine Masken werden etwa beim Friseur und im Gasthaus benötigt, weil man dort nur als Geimpfter, Genesener oder Getesteter Zutritt hat.

Im Handel gelten seit heute bundesweit keine Quadratmeterregeln mehr. Auch bei Veranstaltungen wird es wieder enger, nachdem die Besucherlimits aufgehoben werden.

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Was in Clubs und Discos nun erlaubt ist

Dass nun wieder in der Nacht gefeiert werden darf, wird vor allem viele junge Menschen freuen. Weder Personal noch Gäste müssen Maske tragen, es gilt aber freilich die „3-G-Regel“. Auch voll ausgelastet werden Clubs vorläufig nicht sein.

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