VfGH-Spruch: Weiter kaum Jobzugang für Asylwerber

ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher hat auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) von gestern reagiert und dem AMS heute ein neues Vorgehen bei der Beschäftigung von Asylwerberinnen und -werbern vorgeschrieben.

Das Höchstgericht hatte die bisherige Regelung gekippt, wonach diese nur als Saisonkräfte arbeiten dürfen. Kocher sagte, dass es auch künftig keinen generellen Arbeitsmarktzugang für Asylwerbende geben werde – das soll ein Erlass regeln.

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