Wer hierzulande etwa ein Lokal, einen Friseursalon oder ein Hotel besuchen möchte, für den oder die reicht eine Teilimpfung fortan nicht mehr. Ab sofort gilt der „Grüne Pass“ – neben Getesteten und Genesenen – nur noch für vollständig Geimpfte. Grund für die geänderte Regel ist unter anderem die wesentlich ansteckendere Delta-Variante des Coronavirus.