FFP2-Masken-Kontrolle nun doch durch Handel

Ob die Kundinnen und Kunden im Einzelhandel Maske tragen – und zwar auch die richtige –, muss stichprobenartig von den Handelsbetrieben kontrolliert werden.

Das geht heutigen APA-Angaben zufolge aus der gestern Abend von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) veröffentlichten Verordnung hervor. Vergangene Woche hatte das Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) noch heftig bestritten und dem Handelsverband diesbezüglich einen Schlagabtausch geliefert.

Dieser wurde heute in einer Aussendung deutlich. In dieser bezeichnete der Handelsverband die „vermeintliche Klarstellung“ von Schramböck eine „Fehlinformation“.

Die Ministerin hatte am Donnerstag in einer Presseaussendung verlautbart: „Die Regierung hat gestern klar und deutlich kommuniziert, dass nicht die einzelnen Handelsbetriebe die Maskenpflicht der Kundinnen und Kunden kontrollieren müssen, sondern die Kontrolle in Stichproben über die Polizei laufen wird.“

In der aktuellen Verordnung liest sich das auf Seite vier der rechtlichen Begründung laut APA nun so: „Was die Kontrolle der Einhaltung von Auflagen gemäß § 4 Abs. 1a betrifft, ist festzuhalten, dass das Ausmaß der Sorgetragungspflicht der Betreiber nicht überspannt werden darf und abhängig von zahlreichen Faktoren, wie insbesondere Kundenaufkommen, Anzahl der anwesenden Kunden etc. entsprechende Schulungen und Informationsmaßnahmen der Mitarbeiter, Beschilderungen, Durchsagen und sonstige Informationsmaßnahmen wie auch stichprobenartige Kontrollen, Auflage von Informationsmaterial und die freiwillige Bereitstellung von Masken umfassen kann.“

FFP2-Pflicht für Ungeimpfte auch in Kultureinrichtungen

Wie aus der Verordnung laut APA weiter hervorgeht, müssen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, auch in Kultureinrichtungen eine FFP2-Maske tragen. Schon klar war diese Regel für den Handel mit Waren, die nicht dem Alltagsbedarf dienen – also etwa Kleidungsgeschäfte.

Lesen Sie mehr …

FFP2-Maske bei Gottesdiensten

War bisher das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) bei katholischen Gottesdiensten in Kirchen verpflichtend, so ist stattdessen ab morgen die FFP2-Maske wieder obligatorisch: Das ist die wichtigste Änderung in der heute veröffentlichten Rahmenordnung der katholischen Bischofskonferenz. Sie sieht auch Neuerungen bei Taufen, Firmungen und anderen kirchlichen Feiern vor.

Mehr dazu in religion.ORF.at