Ex-ÖBAG-Chef Schmid zur Einvernahme in Wien

Nachdem in der Vorwoche die Meinungsforscherin und ehemalige ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin in der ÖVP-Inseratenaffäre fest- und in U-Haft genommen wurde, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gestern den nächsten Ermittlungsschritt gemacht: Der frühere Chef der Staatsholding Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG), Thomas Schmid, wurde Medienberichten zufolge ab 9.30 Uhr als Beschuldigter vernommen.

Offizielle Bestätigung seitens der WKStA gab es dafür keine, Medien veröffentlichten allerdings Fotos, die Schmid und seinen Anwalt Thomas Kralik beim Betreten des Gebäudes der Korruptionsermittler zeigten. Schmid soll eigens für den Termin aus Amsterdam angereist sein.

Inserate im Fokus

Aus Sicht der WKStA soll Schmid ab 2016 in seiner damaligen Funktion als Kabinettschef und Generalsekretär im Finanzministerium eine zentrale Rolle bei der Gestaltung und Abwicklung von Inseraten- und Medienkooperationsvereinbarungen mit den Medienmachern Wolfgang und Helmuth Fellner gespielt haben, die „aus sachfremden und nicht im Interesse des Finanzministeriums gelegenen Gründen“ abgeschlossen wurden, wie die Behörde in ihrer gegen Karmasin gerichteten Festnahmeanordnung festhält.

Die vom Finanzministerium und damit dem Steuerzahler finanzierten und in der Tageszeitung „Österreich“ erschienenen Anzeigen und Umfragen mit einem Auftragsvolumen von zumindest 1,16 Mio. Euro hätten ausschließlich dem persönlichen Fortkommen des späteren ÖVP-Obmanns und Bundeskanzlers Sebastian Kurz gedient, vermutet die WKStA.

Für WKStA der „Mittelsmann“

Kurz soll Schmid als Außenminister und ab seiner Angelobung zum Bundeskanzler am 18. Dezember 2017 zu strafbaren Handlungen angestiftet haben – die WKStA verdächtigt ihn konkret der Bestimmung zur Bestechlichkeit. Für Kurz, Schmid und die zahlreichen weiteren Verdächtigen in der Causa – darunter mehrere langjährige enge Vertraute des Ex-Kanzlers, Karmasin, die Meinungsforscherin Sabine Beinschab und die Fellner-Brüder – gilt die Unschuldsvermutung.

Die WKStA geht davon aus, Schmid habe hinsichtlich der von den Ermittlungen betroffenen Veröffentlichungen „als Mittelsmann vorgegebene redaktionelle Inhalte“ lanciert, nämlich insbesondere für Kurz und die ÖVP günstige Umfrageergebnisse.

Diese sollen „zu vorgegebenen Zeitpunkten“ und „teilweise mit einer die Interessen von Sebastian Kurz und der Gruppe seiner Vertrauten fördernden Kommentierung durch Wolfgang Fellner“ erschienen sein, beschreibt die WKStA in ihrer 44-seitigen Karmasin-Festnahmeanordnung die Verdachtslage.

Zweite Aussage belastet Karmasin

Karmasin wird laut Medienberichten durch das Geständnis einer weiteren Beschuldigten belastet. Zeitnah zur Festnahme Karmasins am Mittwoch soll vor der WKStA auch die Demoskopin Edeltraud G. bestätigt haben, dass Karmasin öffentliche Aufträge aufgrund von Scheinanboten erhalten hat.

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