Viele Schachteln mit PCR-Coronatests
APA/Alex Halada
Neue Regeln für Tests

Viele Fragen vor 1. April

Bei der von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) angekündigten Limitierung der kostenlosen Coronavirus-Tests ab 1. April sind noch viele Fragen offen. Während die Abgabe der fünf Antigen-„Wohnzimmer“-Tests über die Apotheken bereits geregelt ist, ist etwa die Kontrolle der Einhaltung der Abgabe von maximal fünf PCR-Tests unklar, wie etwa die Stadt Wien am Donnerstag auf APA-Anfrage betonte. Seitens des Ministeriums verwies man auf die Zuständigkeit der Länder, diese sehen sich dazu aber zurzeit gar nicht in der Lage.

Gesundheitsminister Rauch hatte bereits vergangenen Dienstag das Aus für die unlimitierten Gratis-Coronavirus-Tests angekündigt. Ab 1. April sollen pro Person und Monat nur noch fünf Antigen-Tests zur Selbstabnahme erhältlich sein und maximal fünf PCR-Tests abgegeben werden können. Angekündigt wurde aber auch, dass symptomatische Personen jederzeit Zugang zu Tests haben werden – „unabhängig vom Verbrauch der Gratistests“. Dabei soll die bekannte Hotline 1450 „erste Anlaufstelle“ sein.

Die Umsetzung sei Ländersache, hieß es dazu am Donnerstag auf APA-Anfrage aus dem Gesundheitsministerium. Das Gesundheitsressort arbeite eine Verordnung aus, „in der die Rahmenbedingungen festlegt werden, welche Screeningprogramme vom Bund finanziert werden“. Konkret soll das die schon angekündigte Begrenzung auf fünf Tests (pro Person und Monat) sowie weitere Testmöglichkeiten in „vulnerablen Settings“ umfassen.

Widersprüchlicher CoV-Vorschriftendschungel

Die jüngsten CoV-Vorschriften der türkis-grünen Bundesregierung bergen einige Widersprüche in sich, etwa wenn es um die Schule, Feiern in Nachtclubs, G-Vorschriften, unklare Maskenpflichten und die verkürzte Quarantäne für symptomlose positiv Getestete geht.

Ministerium sieht Länder in der Verantwortung

„Die Umsetzung der Testprogramme liegt (wie auch schon bisher) in alleiniger Verantwortung und Zuständigkeit der Länder“, so das Ministerium in einer schriftlichen Stellungnahme. Auch die Kontrolle, dass maximal fünf PCR-Screening-Tests durchgeführt werden (abseits von symptomatischen Tests und abseits jener für das Betreten von „vulnerablen Settings“), werde „von den Bundesländern organisiert und umgesetzt“, so das Büro von Minister Rauch.

Im Büro von Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) sah man auf APA-Anfrage am Donnerstag noch viele Fragen offen. So sei fraglich, wie die Abgleichung zwischen den verschiedenen Testsystemen stattfinden soll. Weder das EMS-System (in das positive Fälle eingemeldet werden, Anm.) noch das EPI-Service (an das die Teststellen die negativen Fälle melden und über das die Zertifikate erstellt werden) seien für eine Kontrolle geeignet – mehr dazu in wien.ORF.at.

Datenabgleich laut Wien gar nicht möglich

Denn erstens hätten die Teststellen keinen Zugriff auf die beiden Systeme und zweitens werde dort ohnehin nicht verzeichnet, wo und warum jemand getestet wurde. Man könnte also gar nicht feststellen, ob jemand wegen Symptomen bereits Tests absolviert hat oder etwa wegen des Besuchs in einem Alters- oder Pflegeheim einen Test durchführen hat lassen. Auch sei es nicht möglich, zwischen den Systemen (Apotheken, Gurgel-Anbieter oder Labore) einen zentralen (gar bundesweiten) Abgleich durchzuführen.

Sollte in symptomatischen (Verdachts-)Fällen nur noch via 1450 getestet werden können, so fürchtet man laut Hackers Sprecher überdies eine Überlastung der Hotline. Außerdem verwies das Büro des Stadtrats einmal mehr darauf, dass weniger Tests insgesamt auch mehr Kosten pro Einzeltest bedeuten. Laut Berechnungen Wiens würden die Kosten bei einer Reduzierung der Testanzahl um 40 Prozent nur um 14 Prozent sinken.

Kein Datenabgleich zwischen Ländern

Im Gesundheitsministerium hieß es zu den Bedenken Wiens, für die Kontrolle der Testlimits seien die Länder zuständig. Ein Bundesland darf demnach künftig pro Bürger maximal fünf (kostenlose) PCR-Tests pro Monat mit dem Bund verrechnen. Ein Datenabgleich zwischen den Bundesländern ist nicht geplant. Dies habe u. a. datenschutzrechtliche Gründe. Pendelt man zwischen zwei Bundesländern, wird man daher wohl insgesamt auch mehr als die vorgegebenen Gratistests abrufen können.

Kostenlose PCR-Tests in der Apotheke können laut Gesundheitsministerium künftig nur dann angeboten werden, wenn ein Bundesland die Apothekentestungen in das jeweilige Screening-Programm integriert. „So wird sichergestellt, dass die maximale Anzahl an kostenlosen Tests im jeweiligen Bundesland nicht überschritten wird“, hieß es.

Hinsichtlich der Tests von symptomatischen Personen betonte man im Ministerium auf APA-Anfrage, dass nicht die Bürger selbst entscheiden können, ob sie aufgrund von Symptomen einen Test zusätzlich gratis erhalten. Derartige Tests werden ab April nur auf Anordnung der Gesundheitsbehörden durchgeführt werden, d. h. nur behördlich angeordnete Tests zählen künftig nicht zum Gratiskontingent dazu.

Bund spielt bei Alters- und Pflegeheimen Ball an Länder

Hinsichtlich der Alters- und Pflegeheime sei seitens des Bundes vorgeschlagen worden, in Eigenregie Antigentests zu ermöglichen, hieß es aus Wien. Hier sei völlig offen, ob es sich um Wohnzimmertests in Eigenregie oder Schnelltests von befugten Stellen handeln soll, ebenso, wie die Kontrolle und die Umsetzung funktionieren könnte. Auch in diesem Fall sei fraglich, wie der Besucher nachweisen könnte, dass auch diese Tests unter das kostenlose Angebot fallen, wenn nirgendwo der Grund für den Test eingetragen werden kann. Im Gesundheitsministerium betonte man dazu, es sei Aufgabe der Länder, für entsprechende Teststrukturen zu sorgen.

Rätselraten auch im Burgenland

Ratlos zeigte man sich am Donnerstag auch im Burgenland. Man wisse nicht, wie die Kontrollen ablaufen sollen – und warte darauf, dass der Bund zum genauen Ablauf noch Vorschläge liefere.

Die Kärntner Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) sah am Donnerstag ebenso noch offene Fragen, die am Freitag bei einem Termin mit dem Bundesministerium geklärt werden sollen. Die fünf zur Verfügung stehenden PCR-Tests sollen in Kärnten über „Alles gurgelt“ zur Verfügung gestellt werden. Aber: „Für Personen, die kein Smartphone haben oder sich nicht so gut mit dem System zurechtfinden, stellt das ein Problem dar“, so Prettner. Für sie müsste es weiterhin eine Abstrichmöglichkeit geben – mehr dazu in kaernten.ORF.at.

Koalition schreibt neue CoV-Regeln vor

Die türkis-grüne Bundesregierung schreibt den Österreichern wieder einmal neue Regeln bei CoV-Tests, Maskenvorschriften, G-Regel, „Verkehrsbeschränkungen“ und Quarantänepflichten vor.

Kontrolle nicht über E-Card möglich

Seitens der Steiermark hieß es am Donnerstag, man werde sowohl die fünf Gratis-PCR-Tests als auch die fünf Gratis-Antigen-Tests pro Monat und Person ab 1. April über Apotheken ausgegeben. Allerdings sei eine Kontrolle der maximal fünf Tests nicht über die E-Card möglich, weil das beispielsweise jene ausschließe, die sich von ELGA abgemeldet haben. Darum werde es in der Steiermark ein eigenes System geben, mit dem man das kontrollieren werde.

In Salzburg werde „Salzburg gurgelt“ fortgesetzt, so die Auskunft des Coronavirus-Managements des Landes am Donnerstag. Der Vertrag mit den Partnern sei in der Finalisierung. Die Testkits werden demnach in Spar-Märkten ausgegeben und können dort auch nach erfolgtem Test in die Sammelbehälter eingeworfen werden.