Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) und Klubobfrau Sigrid Maurer (Grüne)
APA/Hans Klaus Techt
Mehr Regeln für Inserate

Koalition einig bei Medienförderung neu

Die Bundesregierung hat sich nach Gesprächen mit Branchenvertreterinnen und -vertretern und Fachleuten auf ein Medienpaket geeinigt. Dieses sieht verschärfte Transparenzbestimmungen bei der Inseratenvergabe öffentlicher Stellen und eine neue Medienförderung vor. Letztere soll Rahmenbedingungen unterstützen, die die Qualität des Journalismus steigern. Ein entsprechender Ministerratsvortrag wurde am Mittwoch im Ministerrat eingebracht.

„Medien sind die vierte Säule der Demokratie und wichtiges Korrektiv“, sagte Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) am Mittwoch. Man wolle mit dem Medienpaket die Medienvielfalt absichern, den Medienstandort Österreich stärken und in die Zukunft führen, erklärte sie. „Wir brauchen als Bürgerinnen und Bürger qualitätsvollen Journalismus, der die Unordnung ordnet“, so Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer. „Ohne Medien und Journalismus ist die Demokratie inexistent. Diesen Beitrag zur Demokratie wollen wir unterstützen.“

Die Inseratenvergabe durch öffentliche Rechtsträger soll künftig lückenlos dargelegt und transparent sowie nachvollziehbar gestaltet werden. „Jedes Inserat, jeder Euro muss nachvollziehbar sein. Ich will, dass jeder auf Knopfdruck einsehen kann, bei welchen Medien wofür geschaltet wurde“, sagte Raab. Mit dem neuen Gesetz sollen Inseratenschaltungen bzw. Medienkooperationen künftig ab dem ersten Euro der Medienbehörde RTR gemeldet und veröffentlicht werden.

Erweiterte Meldepflicht bei Inseraten

Ab 5.000 Euro pro Rechtsträger und Quartal müssen künftig auch die geschalteten Inserate bzw. Sujets oder Spots bekanntgegeben werden. Auch werden die Meldepflichten um weitere Werbeformen – etwa soziale Netzwerke, Plakate und Kinowerbung – ergänzt.

Die Nachweispflichten der öffentlichen Stellen steigen mit dem für Werbung eingesetzten Steuergeld an. „Je mehr Steuergeld eingesetzt wird, desto schärfer sind die Berichtspflichten“, so Raab. Für jede Kampagne mit einem Volumen von mehr als 150.000 Euro muss künftig ein Transparenzbericht vorgelegt werden, der etwa über das Informationsbedürfnis, die Inhalte der Kampagne, Ziele und Zielgruppen aufklärt.

Übersteigt die Kampagne 750.000 Euro müssen künftig die Ergebnisse einer Wirkungsanalyse veröffentlicht werden. Damit soll ersichtlich sein, wie treffsicher die definierten Zielgruppen und die Kommunikationsziele der Kampagne erreicht wurden.

Medienpaket im Ministerrat beschlossen

Die umstrittene Vergabe von Inseraten durch die öffentliche Hand soll neu geregelt werden. Das neue Medienpaket beinhaltet verschärfte Transparenzbestimmungen und neue Förderrichtlinien.

Derzeit „Bagatellgrenze“ von 5.000 Euro

Bisher sind Inserate bis zur „Bagatellgrenze“ von 5.000 Euro wie auch Schaltungen in nicht periodischen Medien von der Meldepflicht ausgenommen. Schätzungen gehen von rund einem Drittel des gesamten Werbegeldes aus, das durch die „Bagatellgrenze“ und der Lücke bei nicht periodischen Medien einer Veröffentlichungspflicht entgeht.

Außerdem werden die Daten derzeit vierteljährlich in der Medientransparenzdatenbank äußerst undurchsichtig aufbereitet und müssen nach zwei Jahren gelöscht werden, was eine strukturierte Auswertung erschwert. All das soll künftig der Geschichte angehören. Auch kündigte die Regierung an, die Strafhöhen für Nicht- oder Falschmeldungen auf 60.000 Euro zu erhöhen. Im Wiederholungsfall sind 100.000 Euro fällig.

Keine Obergrenze für Inserate von Ministerien

Nicht kommen wird dagegen eine Obergrenze für Inseratenschaltungen. Man wolle öffentliche Stellen im Krisenfall nicht beschneiden, hieß es. „Ein Inserat ist nichts Anrüchiges“, so Raab. Wann das neue Medientransparenzsystem angewendet wird, ist noch unklar. Es ist eine Notifizierung durch die EU-Kommission nötig.

Förderung für Erfüllung von Qualitätskriterien

Die Regierung plant zudem, das Medienförderungssystem um einen Topf zu erweitern. Die neue Förderung ist mit 20 Millionen Euro dotiert und umfasst mehrere Schwerpunkte. So orientiert sich eine neue Journalismusförderung an der Anzahl angestellter Journalisten nach Kollektivvertrag, der Anzahl von Auslandskorrespondenten und Rahmenbedingungen wie einem Redaktionsstatut, einem Fehlermanagementsystem und Frauenförderplänen, die die journalistische Qualität steigern sollen.

Ausgeschüttet wird sie unabhängig von Erscheinungsweise und Verkaufsmodell. Auch reine Onlinemedien, Straßen- und Gratiszeitungen erhalten Förderungen, sofern sie die Kriterien erfüllen. Um von Blogs abgrenzen zu können, müssen zumindest drei Journalistinnen oder Journalisten angestellt sein. Parteizeitungen sind ausgeschlossen. Auch werde es Ausschlussgründe bei Hetze oder beispielsweise Demokratiegefährdung geben, sagte Maurer.

Mehr Geld für Themenvielfalt

Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Medienförderung ist eine Inhaltsvielfaltförderung. Diese fördert Medien, die besonders viel über regionale Ereignisse oder die EU und internationale Themen berichten. Auch wird die bestehende Förderung von Aus- und Weiterbildungen erhöht und erstmals die betriebsinterne Ausbildung etwa in Form von Lehrredaktionen gefördert.

Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) zum Medienpaket

Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) spricht zum neuen Medienpaket. Die Bundesregierung hat sich nach Gesprächen mit Branchenvertretern und Fachleuten unter anderem auf verschärfte Transparenzbestimmungen bei der Inseratenvergabe öffentlicher Stellen und eine neue Medienförderung geeinigt.

Die Förderung von Unterricht an Schulen zur Erhöhung der Medienkompetenz stockt die Regierung ebenfalls auf. Die bestehende Unterstützung für Presseclubs oder auch Selbstkontrolleinrichtungen wie den Presserat bleiben bestehen. Auch hier ist eine Notifizierung durch die EU-Kommission nötig. Die Regierung konnte daher nicht beantworten, wann die neue Medienförderung erstmals ausgeschüttet wird.