Verständigung auf Richtlinie für globale Mindeststeuer

Die EU-Staaten haben sich nach langer Blockade auf eine wichtige Richtlinie zur Umsetzung der internationalen Mindeststeuer für große Unternehmen verständigt, wie die derzeitige tschechische EU-Ratspräsidentschaft in der Nacht auf heute nach einer Sitzung der ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten in Brüssel mitteilte.

Ziel der Richtlinie ist es, die Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Steueroasen zu verhindern.

Internationale Unternehmen mit mindestens 750 Mio. Euro Umsatz pro Jahr sollen laut der Einigung unabhängig von ihrem Sitz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Die Richtlinie soll bis Ende 2023 in nationales Recht übertragen werden müssen.

Doch noch Einigung mit Ungarn

Verhindert worden war eine Einigung auf den Text zuletzt nur noch von Ungarn. Länder drohten der Regierung in Budapest allerdings in den vergangenen Tagen damit, im Gegenzug eine Genehmigung des ungarischen Plans zur Verwendung von EU-CoV-Hilfen zu blockieren. Das hätte zur Folge gehabt, dass am Jahresende 70 Prozent der zur Verfügung stehenden EU-Mittel von 5,8 Mrd. Euro verfallen wären.

Zusammen mit der Mindeststeuerrichtlinie gab es am Abend auch eine Einigung auf den ungarischen CoV-Hilfen-Plan. Er sieht nach Sichtweise der EU-Kommission allerdings auch vor, dass Auszahlungen erst dann erfolgen können, wenn insgesamt 27 Voraussetzungen erfüllt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass rechtsstaatliche Standards eingehalten und EU-Gelder in dem Land nicht veruntreut werden.

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