Kindesmissbrauch: „Digitale“ Delikte mit echten Opfern

Seit dem Bekanntwerden der Anklage gegen Schauspieler Florian Teichtmeister wegen des Besitzes von Abbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs kochen Debatten über sehr viele Aspekte der Causa hoch. Dass Teichtmeisters Anwalt argumentiert, Teichtmeister sei „ein rein ‚digitales‘ Delikt vorzuwerfen“, ist für Opfer von Kindesmissbrauch ein Schlag ins Gesicht. Auch wenn Fälle wie dieser mit Zigtausenden Bildern auftauchen: Die Aufklärungsquote des zugrunde liegenden Missbrauchs ist laut Bundeskriminalamt „verschwindend gering“.

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