Kritik an Novelle des Korruptionsstrafrechts

Mit der Novelle des Korruptionsstrafrechts will die Regierung eine Gesetzeslücke schließen, die im Zuge der „Ibiza-Affäre“ offensichtlich geworden ist: Künftig sollen Kandidaten und Kandidatinnen, die sich für ein Amt bewerben, wegen eines Korruptionsdelikts bestraft werden können. Innerhalb der Justiz wird das Vorhaben begrüßt, dennoch ist man mit dem Entwurf unzufrieden. Das Justizministerium zeigt sich gesprächsbereit.

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