der ehemalige US-Präsident Donald Trump
AP/Charlie Neibergall
Geheimdokumente

Audioaufnahme im Fokus von Trump-Anklage

Bei der von Ex-Präsident Donald Trump und seinem Anwalt Jim Trusty selbst bekanntgegebenen Anklage spielt eine Audioaufnahme möglicherweise eine Schlüsselrolle. Auf den aus dem Jahr 2021 stammenden Aufnahmen soll Trump eingestehen, dass er nach seinem Ausscheiden aus dem Weißen Haus geheime Informationen in sein Anwesen Mar-a-Lago in Florida mitgenommen habe, wie mehrere US-Medien mit Verweis auf ein vorliegendes Transkript am Freitag berichteten.

„Als Präsident hätte ich die Geheimhaltung aufheben können, aber jetzt kann ich es nicht“, zitierte dazu etwa CNN den ehemaligen US-Präsidenten. Brisant ist der Mitschnitt vor allem deshalb, weil Trump in der Vergangenheit immer wieder behauptet hat, die Verschlusssachen seien nach der Mitnahme nach Mar-a-Lago nicht mehr als geheim eingestuft gewesen. Die Aufnahme könnte Trumps Argumentation untergraben.

ABC-Angaben zufolge stamme die Audioaufnahme von einem Interview im Zusammenhang mit einem Buchprojekt. Nach Angaben der „New York Times“ („NYT“) stamme die Tonaufnahme von einem Treffen mit mehreren Personen, die seinem ehemaligen Stabschef im Weißen Haus, Mark Meadows, beim Verfassen von Memoiren halfen. Wie die Zeitung dazu weiter berichtete, gehe es bei dem aufgenommenen Gespräch um ein geheimes Pentagon-Dokument zu einem Angriff auf den Iran.

Medien hatten vergangene Woche unter Berufung auf informierte Kreise berichtet, Ermittler seien auf eine Tonaufnahme aus dem Sommer 2021 gestoßen, in der Trump den Besitz eines als geheim eingestuften Pentagon-Dokuments eingeräumt habe. Die Audioaufnahme zählt „zu den Beweisen, die zur Anklage durch ein Bundesgericht in Miami führten“, heißt es dazu jetzt etwa von der „Washington Post“.

Anwälte legen Mandat nieder

In der Affäre um Trumps Umgang mit geheimen Regierungsunterlagen nach seinem Abschied aus dem Weißen Haus laufen seit Monaten von Sonderermittler Jack Smith geleitete Ermittlungen. Bisher ist die Anklageschrift noch versiegelt – also nicht öffentlich. Auch Trump hat sie seinem Anwalt zufolge noch nicht bekommen.

In der Causa ist laut US-Medienberichten offenbar auch ein Mitarbeiter des früheren US-Präsidenten angeklagt worden. Das „Wall Street Journal“ und CNN berichteten am Freitag unter Berufung auf informierte Kreise, Walt Nauta sei wie auch Trump selbst angeklagt worden.

Wie am Freitag zudem bekanntwurde, haben zwei Anwälte von Trump nur kurz nach der Anklage ihr Mandat niedergelegt. Sie hätten Trump in der Früh über ihren Schritt informiert, teilten John Rowley und Trusty am Freitag überraschend mit. Zu den Gründen ist nichts bekannt. „Trump kündigte ein neues Anwaltsteam an“, heißt es dazu beim US-Sender NBC. Es sei eine Ehre gewesen, Trump im letzten Jahr verteidigen zu dürfen, erklärten die beiden Anwälte in einer Stellungnahme.

Trump sieht sich als Opfer

Trump selbst hatte am Donnerstagabend mitgeteilt, dass er im Zuge der Affäre um Geheimunterlagen angeklagt worden sei. In Umfragen liegt Trump im Feld der republikanischen Präsidentschaftsanwärter weit vorne. Er wertete die Anklage gegen ihn als „Wahleinmischung auf höchster Ebene“.

Trump warf den Demokraten und US-Präsident Joe Biden, der 2024 für eine zweite Amtszeit antritt, einmal mehr vor, eine politisch motivierte Hexenjagd gegen ihn zu betreiben, um ihn vom Wiedereinzug ins Weiße Haus abzuhalten. Es handle sich um „Kriegsführung“ mit juristischen Mitteln, klagte Trump und beteuerte: „Ich bin ein unschuldiger Mann.“

Biden: Aus Medien erfahren

Biden hat nach Angaben des Weißen Hauses aus den Medien von der erneuten Anklage gegen seinen Vorgänger Trump erfahren. „Der Präsident und seine Mitarbeiter haben das gestern Abend wie alle anderen herausgefunden“, sagte Sprecherin Olivia Dalton am Freitag. Biden sei über den Vorgang vorab nicht informiert gewesen.

Biden hatte zuvor am Nachmittag auf Nachfrage in einer Pressekonferenz noch mit deutlichen Worten die von Trump erhobenen Vorwürfe der politischen Strafverfolgung zurückgewiesen. „Ich habe noch nie, nicht ein einziges Mal, dem Justizministerium vorgegeben, was es tun oder zu lassen hat, ob sie Anklage erheben sollen oder nicht.“

Durchsuchung im vergangenen Sommer

US-Medien berichteten zuvor unter Berufung auf Quellen im Justizministerium, dass ein Geschworenengremium dafür gestimmt habe, Trump anzuklagen. Es ist das erste Mal, dass gegen einen Ex-Präsidenten der USA auf Bundesebene Anklage erhoben wird. Trump war bereits im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an den Pornostar Stormy Daniels in New York angeklagt und Anfang April dem Richter vorgeführt worden. Auch in anderen Fällen wird gegen ihn ermittelt.

Nächstes Verfahren gegen Trump

Ex-US-Präsident Donald Trump wird laut eigenen Angaben erneut von der Justiz angeklagt – offenbar in Zusammenhang mit Ermittlungen zur Affäre um geheime Regierungsdokumente, die Trump mit nach Hause genommen haben soll.

Hintergrund des Falles ist eine Durchsuchung der Bundespolizei FBI in Trumps Privatanwesen Mar-a-Lago in Florida im August: Dort wurden diverse Verschlusssachen beschlagnahmt, einige mit höchster Geheimhaltungsstufe. Dadurch, dass der Republikaner die Unterlagen lange nach seinem Abschied aus dem Amt in seinem Privathaus aufbewahrt hatte, könnte er sich strafbar gemacht haben.

Das Nationalarchiv versuchte monatelang, von Trump Papiere aus dessen Amtszeit zu bekommen. Zwar hatten Trumps Anwälte schließlich Dokumente übergeben – aber längst nicht alle, wie sich bei der FBI-Durchsuchung des Anwesens herausstellte.

Die nächsten Schritte

Trump soll nach Angaben eines Anwalts am Dienstag einem Richter an einem Bundesgericht in Miami im US-Bundesstaat Florida vorgeführt werden. Er hat eine Vorladung erhalten – keinen Haftbefehl. Bei dem Termin wird die Anklage verlesen. Dabei wird der Angeklagte formell über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert und hat dann in der Regel die Möglichkeit, zum Beispiel auf „nicht schuldig“ oder „schuldig“ zu plädieren.

Der Richter entscheidet bei diesem Termin auch darüber, ob der Angeklagte bis zum Prozessbeginn festgehalten wird – etwa wenn Fluchtgefahr oder eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht. Davon ist Fachleuten zufolge im vorliegenden Fall nicht auszugehen. Der Richter setzt dann auch die weiteren Gerichtstermine fest. Für Gesprächsstoff sorgt in diesem Zusammenhang, dass mit Aileen Cannon offenbar eine von Trump nominierte Richterin mit dem Fall vertraut worden sei.

Offene Fragen

Ungeachtet dessen bleiben – etwa auch mit Blick auf Trumps Kandidatur für die nächste US-Präsidentschaftswahl – eine Reihe offener Fragen. Bei einer Verurteilung in der Causa droht Trump eine mehrjährige Haftstrafe. Trotz Anklage kann Trump aber weiter bei der Präsidentenwahl 2024 für seine Partei kandidieren. Auch eine Verurteilung hat juristisch gesehen nicht zwangsläufig zur Folge, dass Trump das Amt des US-Präsidenten nicht noch einmal ausüben könnte. Einen Präsidenten, der hinter Gittern sitzt, hat es in der US-Geschichte allerdings noch nicht gegeben – hier dürfte es zumindest praktische Hürden geben.

Es gibt außerdem ein Bundesgesetz, das jedem verbietet, der wegen der willentlichen Entfernung von Regierungsunterlagen verurteilt wurde, ein politisches Amt auszuüben. Dabei kommt es aber nun wieder sehr genau auf die Anklagepunkte an, welche die Staatsanwaltschaft bisher noch nicht öffentlich gemacht hat.

Selbst wenn Trump deswegen verurteilt würde, muss das nichts heißen. Denn in der US-Verfassung steht nichts über die Mitnahme von Regierungsdokumenten als Ausschlusskriterium für ein politisches Amt. Einige Fachleute argumentieren, dass die Verfassung Bundesgesetze aussticht. Auch hier dürften am Ende Gerichte das letzte Worte haben.