Relikte aus 1907: Späte Reform für Japans Sexualstrafrecht

Japan hat gestern eine tiefgreifende Reform seines Sexualstrafrechts verabschiedet. So wurde etwa das Schutzalter zum ersten Mal seit der Einführung im Jahr 1907 von 13 auf 16 Jahre angehoben. Auch die Definition von Vergewaltigung wurde ausgeweitet – und damit spät an Regeln anderer Länder angepasst. Die neue Gesetzgebung dürfte Opfern sexueller Gewalt in Japan aber nur zum Teil helfen, kritisieren Hilfsorganisationen.

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