VwGH-Spruch: Fischotter rückt Wolf ins Zentrum

Der Wolf kommt zwar nicht vor, aber eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) über Fischotter in Niederösterreich ist auch für die Wolfsverordnungen von großer Relevanz. Die Richter und Richterinnen betonen nämlich die Aarhus-Konvention, die ein Mitspracherecht von Umweltschutzorganisationen vorsieht. Für NGOs ist die Entscheidung ein Lichtblick, ob sich an den Wolfsverordnungen etwas ändert, darf aber bezweifelt werden.

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