Zwei Jahre bedingt für Teichtmeister

Der frühere Schauspielstar Florian Teichtmeister ist gestern am Wiener Straflandesgericht schuldig gesprochen worden. Das Urteil lautet auf zwei Jahre bedingt, zudem wurde eine bedingte Einweisung angeordnet. In Haft muss er also nicht. Teichtmeister hatte sich in der vielbesuchten Verhandlung umfassend geständig und reumütig gegeben. Was er getan habe, erschrecke ihn heute.

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