Weiter Kritik an „Kinderschutzpaket“

Die Regierung hat gestern im Ministerrat ihr „Kinderschutzpaket“ – auch als „Lex Teichtmeister“ bekannt – beschlossen. Dieses enthält unter anderem die verpflichtende Umsetzung von Schutzkonzepten an Schulen, die Verschärfung des Sexualstrafrechts und die Ausweitung des Tätigkeitsverbots. Obwohl die Koalition bei einigen Punkten nachschärfte, bleibt Kritik am Paket bestehen.

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Kein zusätzliches Geld für Schulen

Für jene Maßnahmen, mit denen an den Schulen der Schutz der Schülerinnen und Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt verbessert werden soll, ist weiterhin kein zusätzliches Geld vorgesehen.

In den Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf von ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek hatten die Kinder- und Jugendanwaltschaften und andere Interessenvertretungen betont, dass ein effektiver Kinderschutz nur mit zusätzlichen Ressourcen für die Schulen möglich sei.

In der Novelle vorgesehen sind u. a. ein Verhaltenskodex „für alle am Schulleben beteiligten Personen“, eine Risikoanalyse und ein Kinderschutzteam für jede Schule sowie Regeln zur Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen bis hin zu Betretungsverboten.

Zusätzliche Ressourcen soll es dafür aber nicht geben, wie es in der „wirkungsorientierten Folgenabschätzung“ zur Gesetzesnovelle heißt, die gestern den Ministerrat passierte.

NGOs fordern Budget für Maßnahmen

In den Stellungnahmen hatten zahlreiche NGOs – von der Kinder- und Jugendanwaltschaft über das Rote Kreuz bis zu den Kinderfreunden – davor gewarnt, dass die geplanten Maßnahmen ohne entsprechendes Budget nicht ausreichend wirken könnten.

„Unter den gegebenen Umständen können wir uns also nicht darauf verlassen, dass das ohnehin überlastete System Schule dem Thema Kinderschutz flächendeckend und verbindlich die nötige Aufmerksamkeit geben wird (oder kann)“, lautete etwa die Einschätzung von SOS-Kinderdorf-Geschäftsführer Christian Moser.