RH: Zu wenig Personal bei Finanzstrafbehörde

Mit der Reform der Finanzstrafbehörden hat das Finanzministerium ab dem Jahr 2021 die finanzstrafrechtlichen Agenden in einem Amt gebündelt und die Voraussetzungen für eine Straffung der Organisation geschaffen. Eine effiziente und kundenorientierte Finanzverwaltung sollte verwirklicht werden. Doch wurde der Personalmangel nicht behoben, wie der Rechnungshof (RH) in seinem neuen Bericht kritisiert.

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