VfGH zu ORF: Experte regt Orientierung an deutschem Vorbild an

Der österreichische Ökonom Leonhard Dobusch, Mitbegründer des Momentum Instituts und seit 2022 im ZDF-Verwaltungsrat, regt an, sich bei der gestern vom VfGH urgierten Reform von Stiftungs- und Publikumsrat des ORF an deutschen Vorbildern zu orientieren.

Dazu zähle er die Einführung einer „qualifizierten Mehrheit“, etwa einer Zweidrittelmehrheit, für wichtige Entscheidungen, aber auch geheime Abstimmungen, so Dobusch heute im Ö1-Morgenjournal.

Er rät zu einer klaren Arbeitsteilung zwischen einem verkleinerten Stiftungsrat als arbeitsfähigem Aufsichtsgremium und einem Publikumsrat, der eher repräsentative Aufgaben übernehmen könnte. Für den Publikumsrat hält er auch eine Mitgliederauswahl per Losentscheid, wie es im Justizbereich bei Schöffen üblich ist, für überlegenswert.

Auch das Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung von ORF-Landesdirektoren sollte abgeschafft werden. Die politischen Freundeskreise im Stiftungsrat zu verbieten, „halte ich für aussichtslos und für vielleicht gar nicht einmal richtig“, sagte Dobusch. „Das würde erst recht die Hinterzimmerdiplomatie stärken.“

VfGH konfrontiert Politik mit ORF-Aufsichtsgremien

Die Politik muss sich erneut mit dem ORF-Gesetz beschäftigen. Denn nach der Frage der Finanzierung steht nun eine Gremienreform vor der Tür. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat geurteilt, dass der Bestellmodus des Stiftungs- und Publikumsrats teils verfassungswidrig ist. Die Politik hat bis März 2025 Zeit, das Gesetz zu reparieren. Wie sie mit der Aufgabe umgehen wird, ist noch unklar.

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