Kurz-Prozess: ÖVP will Aufklärung wegen Fehlers in Strafantrag

Der Strafantrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz und dessen Kabinettschef Bernhard Bonelli (beide ÖVP) wegen Falschaussage im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss lässt die Wogen in der ÖVP hochgehen.

Die Verteidigung hatte wortgleiche Zeugenaussagen im Antrag kritisiert. Laut WKStA habe es sich um einen Fehler bei einem Verweis gehandelt, der bereits korrigiert sei. Die ÖVP sieht dennoch das Justizministerium gefordert.

In dem Strafantrag schreiben die Staatsanwälte, die ehemaligen Finanzminister Hartwig Löger und Gernot Blümel (beide ÖVP) hätten in ihren Einvernahmen „wortgleich“ ausgesagt. Laut Verteidiger Werner Suppan hat die WKStA im Löger-Protokoll nur die Aussage Blümels zitiert, im Strafantrag aber als Aussage Lögers bezeichnet. Suppan sprach in der Verhandlung von einem „Falschantrag“ und fragte sich: „Wo war die Fachaufsicht?“

WKStA: Zum Teil trotzdem wortident

Laut WKStA handelte es sich um einen Fehler beim „Fundstellen-Verweis“ im Strafantrag, der aber noch in der Hauptverhandlung korrigiert worden sei. Der Verweis auf einen Screenshot sei schlicht ein paar Zeilen zu tief angesetzt worden, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde auf APA-Anfrage.

Die Ausführungen im Strafantrag seien dennoch korrekt. Zudem hätten Blümel und Löger tatsächlich zum Teil wortident geantwortet.

Auftakt mit Diversion für Glatz-Kremsner

Unter großem Medienrummel war gestern der erste Prozesstag über die Bühne gegangen. Wie Kurz standen auch Bonelli und die frühere Casinos-Austria-Generaldirektorin Bettina Glatz-Kremsner wegen mutmaßlicher Falschaussage vor Gericht. Für Letztere schlug der Richter am Ende des Prozesstages eine Diversion vor.

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