Handysicherstellung: Rechtsanwälte fordern Verschärfungen

Der Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) verlangt nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) Verschärfungen bei der Sicherstellung von Datenträgern.

Mit dem Wahrnehmungsbericht zeigt der ÖRAK Mängel und Missstände, aber auch Positives aus Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichten auf. Die heute gestartete Website soll tagesaktueller sein und Behörden auch die Gelegenheit geben, rascher auf Wahrnehmungen zu reagieren und Missstände abzustellen.

Auch die Reaktionen der Behörden sollen auf der Seite veröffentlicht werden, sagte ÖRAK-Präsident Armenak Utudjian bei einer Pressekonferenz.

Durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, wonach die Sicherstellung von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern ohne davor erfolgte richterliche Genehmigung verfassungswidrig ist, fühlt sich der ÖRAK bestätigt. Man habe bereits selbst im Vorjahr einen Reformvorschlag ausgearbeitet, so Utudjian. Er forderte auch eine „echte gerichtliche Begründung“ dafür.

ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker mahnte in einem Statement gegenüber der APA Schnelligkeit ein. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) müsse die verfassungswidrige Vorgangsweise bei Sicherstellungen sofort stoppen. Bis es ein neues Gesetz gebe, müsse Zadic eine Übergangslösung schaffen.

Karner erneut für Zugriff auf Messengerdienste

Nach dem Erkenntnis des VfGH forderte will Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) eine rasche Reform. Diese soll, wenn es nach seinen Vorstellungen geht, auch eine verfassungskonforme Überwachungsmöglichkeit von Messengerdiensten beinhalten, sagte Karner.

Der Wunsch der Exekutive, bei ihren Ermittlungen auch auf Messenger zugreifen zu können, ist nicht neu. Karner verwies auf einen entsprechenden Passus im Regierungsprogramm. Österreich sei das einzige Land in der Europäischen Union, das nicht über entsprechende Möglichkeiten verfüge, so der Innenminister.

Die Grünen reagierten darauf „sehr“ verwundert. Während die ÖVP die Entscheidung des VfGH bezüglicher einer richterlichen Genehmigung des staatsanwaltschaftlichen Zugriffs auf Handys begrüße, wolle sie eine Chatkontrolle mit Spyware wie dem „Bundestrojaner“ durch Geheimdienste als geheime Überwachungsmaßnahme einführen – „und das unter Ausnutzung von Sicherheitslücken“. Das habe der VfGH bereits gekippt. Bisher habe der Koalitionspartner hier auch kein grundrechtskonformes Modell vorlegen können, hieß es.

Politik sieht sich durch VfGH bestätigt

Der VfGH entschied, dass die Sicherstellung von Mobiltelefonen ohne davor erfolgte richterliche Genehmigung verfassungswidrig ist. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) kündigte eine „zeitnahe“ Umsetzung an.

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