Von SPÖ und FPÖ wird eine „Zweiklassenverwaltung“ im Zuge der „Bevorzugung von Milliardären durch ÖVP-Regierungsmitglieder“ geortet, wie es offiziell heißt. Zentral untersucht werden soll die COFAG selbst, die Informationsweitergabe und Interventionen, Kooperationen staatsnaher Unternehmen und die staatliche Aufsicht. Im Fokus sollen auch Unternehmer stehen, denen ein Vermögen von zumindest einer Milliarde Euro zugerechnet wird.
Die Oppositionsparteien vermuten, dass bestimmte Unternehmen vom System überproportional profitierten, weil bereits bei der Schaffung der COFAG „Rahmenbedingungen“ zu ihren Gunsten „zurechtgerückt“ worden seien. Die FPÖ spricht von einer „Fast Lane“ für ÖVP-nahe Betriebe. Einer jener, die diesbezüglich im Fokus stehen, ist der Investor Rene Benko – vieles dreht sich im Ausschuss um ihn und sein zusammengestürztes Firmenkonglomerat Signa. Auch Benko selbst ist geladen.
18,7 Millionen Euro für Benko-Firmen
Aus dem Transparenzportal des Finanzministeriums ergibt sich, dass Firmen, die Benko zugerechnet werden können, via COFAG mindestens 18,7 Millionen Euro erhielten. Mit den Förderungen könnte eine Grenze von maximal 14 Millionen Euro für Unternehmensverbünde überschritten worden sein, wie es die COFAG-Richtlinien vorsahen – je nachdem, ob man Benkos Beteiligungen als Unternehmensverbund sieht oder nicht.
Auch der Unternehmer Siegfried Wolf soll – so vermutet die Opposition – überproportional von staatlichen Hilfen profitiert haben. Auch er ist als Auskunftsperson geladen, im Ausschuss wolle er „absurde Anschüttungen“ widerlegen, wie er sagte: Weder er noch eines seiner Unternehmen hätten nur einen Euro mehr bekommen als gesetzlich festgelegt. Er sprach von einer „unerträglichen Hetzkampagne“ gegen seine Person.
Peschorn befragt
Benko und Wolf stehen schon zum Auftakt am Mittwoch im Zentrum: Erste Auskunftsperson war der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn. Er vertritt die Republik im Insolvenzverfahren von Benkos Signa.
ORF.at-Berichterstattung
ORF.at berichtet über den COFAG-U-Ausschuss und den „Rot-Blau“-U-Ausschuss direkt aus dem Sitzungslokal im Parlament.
Als zweite Auskunftsperson beantworte am Mittwoch eine ehemalige Bedienstete des Finanzministeriums Fragen der Abgeordneten. Sie war unter anderem mit der Steuercausa Wolf befasst, bei der es um mögliche Interventionen wegen einer Steuernachzahlung geht. Konkret geht es um einen vermuteten Deal zwischen Wolf und einer Finanzbeamtin. Beide werden in der Causa als Beschuldigte geführt, beide betonen ihre Unschuld, es gilt die Unschuldsvermutung.
Am Donnerstag müssen weitere aktive bzw. ehemalige Finanzmitarbeiter Rede und Antwort stehen: Die erste Auskunftsperson ist als Beamter im Finanzamt als Prüfer für Großbetriebe tätig und soll nach Wahrnehmungen zu Steuerverfahren von Benko, im Speziellen Benkos Firmenjet, ihm zuzurechnende Stiftungen und Unternehmen befragt werden.
Die zweite Auskunftsperson war Leiter des Finanzamts Wien 1/23 und unter anderem mit der Steuerprüfung der Signa Holding befasst. Der mittlerweile pensionierte Finanzamtsleiter äußerte sich etwa kritisch in Bezug auf die Verlegung der Zuständigkeiten für die Signa von Wien an das Finanzamt in Innsbruck. Dort gab es einen deutlichen Steuernachlass, NEOS-Fraktionsführer Yannick Shetty vermutet dahinter ein System.
COFAG-Chef wird befragt
Donnerstagnachmittag ist dann Marc Schimpel, Geschäftsführer der COFAG, geladen. Er dürfte etwa von NEOS unter anderem zu möglichen Interventionen zugunsten bestimmter Betriebe befragt werden, jeweils in Verbindungen mit politischen Akteuren. Auch seine eigene Besetzung dürfte ein Thema werden, dazu auch die Abwicklung der COFAG und Rückforderungen.
Die COFAG und deren Gebaren sind schon seit Langem ein heißes Thema. Der Rechnungshof (RH) prüfte bei der Hilfsagentur den Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 und fand „beträchtliches Überförderungspotenzial“ und kritisierte unter anderem die hohen Kosten für die eigens für die CoV-Hilfen gegründete Gesellschaft. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beurteilte das COFAG-Konstrukt im Oktober als teils verfassungswidrig.
Sobotka führt Vorsitz, Edwards ist Verfahrensrichterin
Wie üblich ist ein Zeitraum definiert, der untersucht werden darf – dieser erstreckt sich vom 18. Dezember 2017 bis zum 23. November 2023. Die Sitzungstage sind limitiert – sowohl im COFAG-U-Ausschuss als auch im Mittwoch kommender Woche startenden, von der ÖVP allein getragenen U-Ausschuss zu „rot-blauem Machtmissbrauch“ sind es sieben. Den Vorsitz führt in beiden U-Ausschüssen gemäß Verfahrensordnung Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP).
Als Verfahrensrichterin kommt im COFAG-U-Ausschuss wie auch im „Rot-Blau“-U-Ausschuss Christa Edwards vom Oberlandesgericht Wien zum Zug, die bereits im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss als stellvertretende Verfahrensrichterin fungierte. Als Stellvertreter zur Seite sitzt ihr Jugendrichterin Beate Matschnig. Im Interview mit ORF.at hatte sie von „großer Vorfreude“ gesprochen.