Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker
ORF/Roland Winkler
RH-Chefin in U-Ausschuss

Fehlende Dokumente zur Kassenfusion

Im Zentrum des U-Ausschusses zum „rot-blauen Machtmissbrauch“ stehen am Mittwoch vor allem die Zusammenlegung der Krankenkassen und die Vorgänge dazu unter der damaligen Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ). Die Befragung der Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker war dazu quasi das „Warmlaufen“ der Abgeordneten vor der für später geplanten Befragung der Ex-Ministerin. Die von der Causa zentral betroffene FPÖ versuchte auf ihre Art, vom Thema abzulenken.

Im Vorfeld hatte vor allem die Tatsache, dass 2019 in Hartinger-Kleins Kabinett nach dem Fall der ÖVP-FPÖ-Regierung im Zuge der „Ibiza“-Affäre Papierunterlagen offenbar großzügig geschreddert und elektronische Akte als „privat“ designiert wurden und damit der Zugriff auch für Parlament und Rechnungshof für 25 Jahre gesperrt wurde, für Aufsehen gesorgt.

Länger Thema war das Verschwinden einer CD, mit der Hartinger-Klein angeblich Unterlagen zu externen Vergaben an das Ministerium übermittelt haben soll. Diese war dann, als der Rechnungshof prüfte und sie urgierte, im Ministerium schlicht nicht auffindbar – Schicksal ungewiss.

Im Kern geht es um die von ÖVP und FPÖ damals durch die Zusammenlegung der Krankenkassen versprochene „Patientenmilliarde“, die sich nie materialisierte, im Gegenteil. Der RH stellte bereits 2022 fest, dass die Fusion Mehrkosten statt Einsparungen zur Folge hatte. Im Umfeld gab es viele teure Beraterverträge, die anderen Parteien vermuten Postenschacher, ein „Umfärben“ der Kassen und Geldverschwendung.

Kraker: Verträge schriftlich abschließen

Bei Krakers Befragung wurden – allerdings nicht neue – Details wie Türschilderwechsel durch teure Berater und mündlicher Abschluss von Beraterverträgen thematisiert. Generell wurden nur Rechnungshof-Berichte, die ja alle öffentlich sind, zur Befragung Krakers herangezogen. Auf Nachfrage stellte Kraker fest, dass Verträge natürlich schriftlich abzuschließen seien – und vor allem eine umfassende Dokumentation allen Verwaltungshandelns nötig sei.

Bereits früh sagte Kraker – und musste das bei vielen Fragen wiederholen –, dass sie keine eigenen Wahrnehmungen über die jeweiligen Prüfberichte hinaus habe. Da müsste man jeweils die zuständigen Prüferinnen und Prüfer befragen – was aufgrund der Kürze des Ausschusses nicht infrage kommt.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker
ORF/Roland Winkler
Margit Kraker konnte oder wollte nichts über die veröffentlichten RH-Berichte hinaus sagen

Auch die Generalsekretariate, die unter Schwarz-Blau in allen Ministerien eingeführt wurden, waren Thema. Die Erwartung, dass im Gegenzug Kabinette verringert würden, habe sich nicht bewahrheitet, im Gegenteil, der Personalstand sei gewachsen, so Kraker. Laut NEOS waren es 13 Personen in Generalsekretariaten im Jahr 2017 – und dann plötzlich mehr als 60. Kritisch sah Kraker zudem Doppelverwendungen – von Abteilungs- bis Sektionsleitung, die auch Teil eines Generalsekretariats wurden.

Sozialversicherungsreform im U-Ausschuss

Beim Untersuchungsausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“ ist am Mittwoch die ehemalige Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) geladen. Dabei geht es vornehmlich um die Reform der Sozialversicherungen unter Türkis-Blau.

FPÖ lenkt vom Thema ab

Die FPÖ versuchte dagegen, vom Thema – im Zentrum stand ja das damals FPÖ-geführte Sozialministerium – abzulenken. Sie stellte immer wieder Fragen zur ÖVP bzw. zur ÖVP-Grünen-Koalition und blitzte damit erwartbar ab, da sie im Ausschuss zu „rot-blauem Machtmissbrauch“ nicht Untersuchungsgegenstand sind und sich außerhalb des Untersuchungsgegenstands befinden. Immer wieder wies der Verfahrensrichter den FPÖ-Abgeordneten Thomas Spalt darauf hin, dass die Fragen nicht zulässig seien.

Auskunftspersonen haben am Beginn maximal 20 Minuten das Recht auf ein Eingangsstatement. Kraker nutzte diese Zeit fast zur Gänze, um im Stakkatotempo auf all die allein in ihrer Zeit als RH-Chefin seit 2016 vorgelegten 520 Berichte und vor allem die zahlreichen darin enthaltenen konkreten Empfehlungen hinzuweisen – sowohl für mehr Transparenz als auch eine effizientere und weniger korruptionsanfällige Verwaltung.