„Pablo Escobar“ darf nicht als EU-Marke eingetragen werden

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat heute den Antrag der Erben von Pablo Escobar abgelehnt, dessen Namen als Marke einzutragen. Das kolumbianische Unternehmen Escobar Inc. hatte zuvor versucht den Namen beim EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) europaweit für Produkte in zahlreichen Kategorien schützen zu lassen – von Parfüm über Schusswaffen und Handys bis zur Restaurantkette. Der primäre Grund sei, dass man damit gegen die widerrechtliche Verwendung des Namens vorgehen wolle.

Das EuG bestätigte nun die Einschätzung des EUIPO, dass die europäische Bevölkerung den Namen mit Drogenhandel und Kriminalität in Verbindung bringen würden und nicht, wie von der Escobar Inc. angeführt, mit der Wohltätigkeit des Kolumbianers.

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